27.04.2004 - 3.1 Konkretisierung der Sanierungsziele für das San...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Baatz (Geschäftsführer Sanierungsträger Stadtkontor) erhält Rederecht und informiert über die Arbeit des Arbeitskreises Innenstadtforum Brandenburg. Zielstellung der Arbeit ist die Funktionsstärkung der Innenstädte, d.h. u.a. die Innenstädte als Handels- und Dienstleistungszentrum noch attraktiver zu machen. Er spricht die Einladung zur Tagesveranstaltung am 3.6. nach Cottbus aus.

Auf Rückfragen und Hinweise einzelner Teilnehmer geht Herr Dr. Baatz ein.

 

Durch den Ausschussvorsitzenden wird erinnert, dass die DS 04/SVV/0141 bereits am 9.3.04 im SB-Ausschuss behandelt und mit 5 Änderungen zur Beschlussfassung empfohlen worden ist. Auf Bitte der Verwaltung und auf Anregung der Fraktion Grüne/B90 ist die Drucksache noch einmal in den Ausschuss zurück überwiesen worden.

 

Mit Verweis auf den Änderungswunsch zu Punkt 3.4 macht Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) deutlich, dass es sich bei Vergnügungsstätten, die nach Baunutzungsverordnung in einem Wohngebiet zulässig wären, um z.B. Kinos, Varietes, Cocktailbars, Tanzbars, Kabaretts, Musikkneipen, Internetcafés mit weniger als 10 Bildschirmarbeitsplätzen, Automatenbetriebe etc. handelt. Die Genehmigung von Vergnügungsstätten könnte zur Folge haben, dass sie am Tage geschlossen wären und vorwiegend am Abend bzw. nachts geöffnet hätten. In der Brandenburger und der Friedrich-Ebert-Straße könnte es zu einer Konzentration kommen, die zur Senkung des Niveaus beitragen würde.

 

Weiterhin geht Frau Baumgart innerhalb der Diskussion auf verschiedene Hinweise und Rückfragen ein:

So unterstreicht sie u.a., dass die Regelung mind. 30 % Wohnfläche/70 % Gewerbe eine grundstücksbezogene Regelung ist.

 

Im Laufe der Debatte werden verschiedene Änderungsanträge gestellt und zum Abschluss abgestimmt:

 

Frau Hüneke: Ergänzung bei 3.3 –Zusatz: in barocken Typenhäusern ist bevorzugt das 1. OG als Wohnung vorzusehen. + Die Karte ist entspr. zu ergänzen. Abstimmung: 3/5/0 (damit abgelehnt)

 

Herr Dr. Seidel: in der Karte Wohnen der Anlage ist in der Legende 30 % Wohnanteil zu ergänzen(ausnahmsweise in dreigeschossigen barocken Typenhäusern) Abstimmung:  7/0/1 (damit angenommen)

 

Frau Hüneke: zu 3.4 ist die Fassung der Verwaltungsvorlage wieder einzusetzen (d.h. Aufhebung der Modifizierung SB-A. vom 9.3.04)

Abstimmung: 5/1/2 (damit angenommen)

 

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Konkretisierung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „2. Barocke Stadterweiterung“ vom November 2003 bestehend aus den textlichen Erläuterungen mit einer Synopse der Sanierungsziele von 1993 und von 2003 und den dazugehörenden Plänen wird als Grundlage zur Steuerung des Sanierungsprozesses bestätigt.

 

 

Änderungen in den textlichen Erläuterungen

zu 3.2

Seite 6, 2. Punkt:

Die modifizierte Fassung ist zu ändern in:

Zu sichern ist die Chance, auch nach erfolgter Modernisierung ihre Wohnungen bzw. Geschäftsstandorte zu behalten bzw. nach erfolgter Modernisierung dorthin zurück zu kehren.

 

Seite 7, 2. Punkt – Ergänzung der modifizierten Fassung um:

, soweit die Belange des Denkmalschutzes dies zulassen

 

zu 3.6

Seite 26 oben

Auf dem Vorplatz des Jägertores an der Ecke Lindenstraße/Hegelallee wird auf der östlichen Seite eine gastronomische Nutzung des öffentlichen Straßenraumes angestrebt (ist im entsprechenden Plan zu berücksichtigen).

 

Seite 26, 2. Punkt – Der Passung „Die Zufahrt in das Gebiet wird eingegrenzt“ bleibt bestehen.

 

 

in der Karte Wohnen der Anlage ist in der Legende 30 % Wohnanteil zu ergänzen

(ausnahmsweise in zweigeschossigen barocken Typenhäusern)

 

Gesamt dann:

Wohnanteil muss mind. 30 % der zulässigen BGF des Grundstücks betragen. Das EG des Vorderhauses ist gewerblich zu nutzen, die gewerbliche Nutzung des 1. OG ist zulässig (ausnahmsweise in zweigeschossigen barocken Typenhäusern)

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:      5

Nein-Stimmen:  2

Enthaltungen:   1