05.05.2004 - 5.2 Konkretisierung der Sanierungsziele für das San...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 05.05.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der
Vorlage mit Änderungen in den textlichen Erläuterungen und in der Karte
Wohnen der Anlage zugestimmt. Diese Änderungen wurden den Stadtverordneten
mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ schriftlich ausgereicht.
Abstimmung:
Die o. g.
Änderungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die
Konkretisierung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet „2. Barocke
Stadterweiterung“ vom November 2003 bestehend aus den textlichen Erläuterungen
mit einer Synopse der Sanierungsziele von 1993 und von 2003 und den
dazugehörenden Plänen wird als Grundlage zur Steuerung des Sanierungsprozesses
bestätigt.
Des
Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Änderungen in den
textlichen Erläuterungen
zu
3.2
Seite
6, 2. Punkt:
Die
modifizierte Fassung ist zu ändern in:
Zu
sichern ist die Chance, auch nach erfolgter Modernisierung ihre Wohnungen bzw.
Geschäftsstandorte zu behalten bzw. nach erfolgter Modernisierung dorthin
zurück zu kehren.
Seite
7, 2. Punkt – Ergänzung der modifizierten Fassung um:
...,
soweit die Belange des Denkmalschutzes dies zulassen
zu 3.6
Seite 26
oben
Auf dem
Vorplatz des Jägertores an der Ecke Lindenstraße/Hegelallee wird auf der
östlichen Seite eine gastronomische Nutzung des öffentlichen Straßenraumes
angestrebt (ist im entsprechenden Plan zu berücksichtigen).
Seite 26,
2. Punkt – Der Passung „Die Zufahrt in das Gebiet wird eingegrenzt“ bleibt
bestehen.
In
der Karte Wohnen der Anlage ist in der Legende 30 % Wohnanteil zu ergänzen
(ausnahmsweise
in zweigeschossigen barocken Typenhäusern)
Gesamt
dann:
Wohnanteil
muss mind. 30 % der zulässigen BGF des Grundstücks betragen. Das EG des
Vorderhauses ist gewerblich zu nutzen, die gewerbliche Nutzung des 1. OG ist
zulässig (ausnahmsweise in zweigeschossigen barocken Typenhäusern).