06.03.2024 - 7.1.1 Ertüchtigung der Energie und Wasser Potsdam Gmb...

Beschluss:
abgelehnt
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siehe Tagesordnungspunkt 7.1

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke Potsdam (SWP) so zu unterstützen, dass die SWP mit ihrer Tochter EWP in die Lage versetzt wird, die nötigen Investitionen für die Umsetzung des Beschlusses 23/SVV/1392-01 vorzunehmen.

 

Dazu sind die von der EWP für die Zielerreichung umzusetzenden Investitionen in die Projekte zur erneuerbaren Wärme- und Energieerzeugung zu unterstützen.

Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Fristen zur Antragsstellung auf maximal mögliche Fördergelder von der EWP eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die nächste Antragsfrist, die im Juni 2024 ausläuft.

 

  • Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) nimmt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zu den von der EWP benannten Finanzierungsideen Stellung. Gemeint sind damit die Vorschläge, entweder über eine Bürgschaft oder über ein Treuhanddarlehen sicher zu stellen, dass die EWP den Eigenanteil zur Finanzierung des Beschlusses 23/SVV1392-01 leisten kann. Der SVV ist darzulegen, ob diese Finanzierungsvarianten für die Stadt Potsdam umsetzbar sind. Ist die Machbarkeit nicht gegeben, ist dies ausführlich zu begründen.

 

  • Erweisen sich beide Finanzierungsvarianten als nicht realisierbar, ist der SVV darzulegen, wie die LHP stattdessen gewährleisten wird, dass sie ihren Anteil leistet, damit die EWP die Anträge für die notwendigen Projekte zur Umsetzung des Beschlusses 23/SVV/1392-01 einreichen kann und die hohen Förderquoten nicht gefährdet sind.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ergebnis in Verbindung mit einem Beschlussvorschlag der Stadtverordnetenversammlung spätestens im Mai 2024 vorzulegen.

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Anlagen zur Vorlage