02.06.2004 - 4.11 Fernwärmegestattungsvertrag der Landeshauptstad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Mi., 02.06.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie
der Hauptausschuss haben der Vorlage zugestimmt.
Ergänzungsantrag:
Die Stadtverordnete Platzeck
beantragt namens der Fraktion BürgerBündnis:
Der § 2 ist nach dem
Abs. 1 wie folgt zu ergänzen:
Das Recht der EWP zur Verlegung und Betreibung der Fernwärmeleitungen
wird insofern eingeschränkt, dass die EWP im Falle einer Behinderung oder
Beeinträchtigung der Nutzung von
Fuß- und Radwegen die Fernwärmeleitungen unterirdisch zu verlegen hat. Die hier
anfallenden Kosten sind von der EWP zu tragen.
In der Diskussion macht der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf Unklarheiten aufmerksam, die seiner Meinung nach in den o. g. Ausschüssen nicht ausreichend thematisiert worden seien. Insbesondere betreffe dies die §§ 1, Abs. 4 (technische und wirtschaftliche Nutzung regenerativer Energien); § 2, Wegerecht, Abs. 5 (Begriff ‚allgemeiner Anschluss’); § 9 Abs. 2 (Gestattungsentgelte).
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:
Rücküberweisung der Vorlage in den Hauptausschuss zur
gemeinsamen Diskussion mit der von
der Fraktion BürgerBündnis
beantragten Ergänzung.
Entsprechend den anschließenden
Darlegungen des Oberbürgermeisters Herrn Jakobs sei es schwierig, Veränderungen zu
beschließen, deren Konsequenzen wahrscheinlich nur unzulänglich beurteilt
werden können. Im Übrigen sei der Fernwärmegestattungsvertrag bereits durch den
Aufsichtsrat der EWP gebilligt worden; vorzunehmende Änderungen seien wiederum
im Aufsichtsrat zu behandeln (nächste Aufsichtsratssitzung: Spätherbst).
Herr Jakobs zeigt die Möglichkeiten auf, die Vorlage (mit der Ergänzung) noch einmal in den Hauptausschuss zurück zu überweisen – mit der Maßgabe der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erst im September 2004. Der Vertrag käme erst zu Stande, wenn sich der Aufsichtsrat damit befasst hat.
Als
Alternative schlägt Herr Jakobs vor, die DS 04/SVV/0337 zu beschließen, die Diskussion der angesprochenen Hinweise im Hauptausschuss vorzunehmen, mit der
EWP abzustimmen und dann eine nachträgliche Änderung des Vertrages vorzunehmen.
Nach
diesen Darlegungen modifiziert der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis
90/Die Grünen seinen
Antrag
zur Geschäftsordnung wie
folgt:
Rücküberweisung der Vorlage mit der
Ergänzung in den Hauptausschuss – mit der Maßgabe der Beschlussfassung der DS
04/SVV/0337 durch den Hauptausschuss.
In der weiteren Diskussion schlägt der
Stadtverordnete Dr. Scharfenberg,
Fraktion PDS, die
Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung vor –
vorbehaltlich der Prüfung der angesprochenen Probleme. Sollte sich
herausstellen, dass vertragliche Veränderungen vorzunehmen sind, sollen diese
im September erneut vorgelegt werden.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag – Rücküberweisung der Vorlage mit der Ergänzung in den Hauptausschuss – wird
mit 28
Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 13
Ja-Stimmen.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der
Oberbürgermeister Herr Jakobs beantragt:
Beschlussfassung
der DS 04/SVV/0337 – mit dem Prüfvorbehalt, die beantragte Ergänzung zum §
2 und die Hinweise zu den §§ 1, 2
und 9 im Hauptausschuss zu diskutieren.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Auf
Nachfrage des Stadtverordneten Mühlberg, Fraktion SPD, zur weiteren
Verfahrensweise der Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der EWP und der
Vertragsunterzeichnung ist folgender Redebeitrag wörtlich in die
Niederschrift aufzunehmen:
Oberbürgermeister
Herr Jakobs:
„Herr Mühlberg, ich will hier jetzt
keine längeren Ausführungen machen darüber, wann eine Willenserklärung als
zugegangen gilt; das überlasse ich
dann wirklich lieber den Juristen. Aber selbstverständlich ist – und das
können Sie dann auch zu Protokoll nehmen, Frau Vorsitzende – dass ich diesen
Vertrag nicht unterschreiben werde, bevor er im Hauptausschuss mit dem
Prüfauftrag behandelt worden ist.“
(Wortlaut
lt. Tonbandaufzeichnung)
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
Die
Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Jakobs
und die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Frau Müller, schließt den
als Anlage beiliegenden Fernwärmegestattungsvertrag mit der Energie und Wasser
Potsdam GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Paffhausen.
Der Beschluss wird mit dem Prüfvorbehalt versehen, die beantragte Ergänzung zum § 2 und die Hinweise zu den §§ 1, 2 und 9 im Hauptausschuss zu diskutieren.