02.06.2004 - 4.11 Fernwärmegestattungsvertrag der Landeshauptstad...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie der Hauptausschuss haben der Vorlage zugestimmt.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Platzeck  beantragt namens der Fraktion BürgerBündnis:

 

Der § 2 ist nach dem  Abs. 1   wie folgt zu ergänzen:

Das Recht der EWP zur Verlegung und Betreibung der Fernwärmeleitungen wird insofern eingeschränkt, dass die EWP im Falle einer Behinderung oder Beeinträchtigung der Nutzung  von Fuß- und Radwegen die Fernwärmeleitungen unterirdisch zu verlegen hat. Die hier anfallenden Kosten sind von der EWP zu tragen.

 

 

 

In der Diskussion macht der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf Unklarheiten aufmerksam, die seiner Meinung nach in den o. g. Ausschüssen nicht ausreichend thematisiert worden seien. Insbesondere betreffe dies die §§ 1, Abs. 4 (technische und wirtschaftliche Nutzung regenerativer Energien);   § 2, Wegerecht, Abs. 5 (Begriff ‚allgemeiner Anschluss’);  § 9 Abs. 2 (Gestattungsentgelte).

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:

 

Rücküberweisung der Vorlage in den Hauptausschuss zur gemeinsamen Diskussion mit der  von der Fraktion BürgerBündnis  beantragten Ergänzung.

 

 

Entsprechend den anschließenden Darlegungen des Oberbürgermeisters Herrn Jakobs sei es  schwierig, Veränderungen zu beschließen, deren Konsequenzen wahrscheinlich nur unzulänglich beurteilt werden können. Im Übrigen sei der Fernwärmegestattungsvertrag bereits durch den Aufsichtsrat der EWP gebilligt worden; vorzunehmende Änderungen seien wiederum im Aufsichtsrat zu behandeln (nächste Aufsichtsratssitzung: Spätherbst).

Herr Jakobs zeigt die Möglichkeiten auf, die Vorlage (mit der Ergänzung) noch einmal in den Hauptausschuss zurück zu überweisen – mit der Maßgabe der Beschlussfassung  durch die Stadtverordnetenversammlung erst im September 2004. Der Vertrag käme erst zu Stande, wenn sich der Aufsichtsrat damit befasst hat.

Als Alternative schlägt Herr Jakobs vor, die DS 04/SVV/0337 zu beschließen,  die Diskussion  der angesprochenen Hinweise  im Hauptausschuss vorzunehmen, mit der EWP abzustimmen und dann eine nachträgliche Änderung des Vertrages vorzunehmen.

 

 

Nach diesen Darlegungen modifiziert der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seinen

Antrag zur Geschäftsordnung wie folgt:

 

Rücküberweisung der Vorlage  mit der Ergänzung in den Hauptausschuss – mit der Maßgabe der Beschlussfassung der DS 04/SVV/0337 durch den Hauptausschuss.

 

 

In der weiteren Diskussion schlägt der Stadtverordnete  Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, die

Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vor  – vorbehaltlich der Prüfung der angesprochenen Probleme. Sollte sich herausstellen, dass vertragliche Veränderungen vorzunehmen sind, sollen diese im September erneut vorgelegt werden.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag – Rücküberweisung der Vorlage mit der Ergänzung  in den Hauptausschuss – wird

 

mit 28 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 13 Ja-Stimmen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs beantragt:

 

Beschlussfassung der DS 04/SVV/0337 – mit dem Prüfvorbehalt, die beantragte Ergänzung zum § 2  und die Hinweise zu den §§ 1, 2 und 9 im Hauptausschuss zu diskutieren.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Mühlberg, Fraktion SPD, zur weiteren Verfahrensweise der Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der EWP und der Vertragsunterzeichnung ist folgender Redebeitrag wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen:

 

Oberbürgermeister Herr Jakobs:

„Herr Mühlberg, ich will hier jetzt keine längeren Ausführungen machen darüber, wann eine Willenserklärung als zugegangen gilt; das überlasse ich  dann wirklich lieber den Juristen. Aber selbstverständlich ist – und das können Sie dann auch zu Protokoll nehmen, Frau Vorsitzende – dass ich diesen Vertrag nicht unterschreiben werde, bevor er im Hauptausschuss mit dem Prüfauftrag behandelt worden ist.“

 

 

(Wortlaut lt. Tonbandaufzeichnung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch den Oberbürgermeister, Herrn Jakobs und die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Frau Müller, schließt den als Anlage beiliegenden Fernwärmegestattungsvertrag mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Paffhausen.

 

Der Beschluss wird mit dem Prüfvorbehalt versehen, die beantragte Ergänzung zum § 2  und die Hinweise zu den §§ 1, 2 und 9 im Hauptausschuss zu diskutieren.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.