26.05.2004 - 3 Ausschusszuständigkeitsordnung

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein und begründet die Notwendigkeit einer neuen Ausschusszuständigkeitsordnung mit der Anpassung an die neue Ausschussstruktur und der Absicht, die Regelungen zu „verschlanken“.

 

Herr Dr. Scharfenberg schlägt dazu vor, dass der Ausschuss für Finanzen weiterhin für Liegenschaften zuständig sein sollte und nicht wie im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung angedacht, der Hauptausschuss. Letzterer sollte seine strategische Funktion ausbauen; außerdem werde bei Liegenschaftsangelegenheiten vorwiegend die finanzielle Seite beleuchtet.

Darüber hinaus sei die Verbindung von Gesundheit und Soziales überlegenswert, da zu befürchten sei, dass Fragen des Gesundheitsschutzes im Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz nicht ausreichend berücksichtigt werden.

 

Der Bildung eines Ausschusses für Gesundheit und Soziales stimmen in der weiteren Diskussion mehrere Mitglieder des Hauptausschusses zu, da dieser Vorschlag logisch und nachvollziehbar sei.

 

Für die Ansiedlung der Liegenschaften im Hauptausschuss spricht sich Herr Schubert aus, da im Hauptausschuss alle Fraktionen vertreten seien und die Gefahr einer Wiederholung der Ausschussdiskussion in der StVV nicht bestehe.

Herr Exner verweist darauf, dass man generell überlegen sollte, ob der „lange Weg“ über die StVV gewollt sei, da in den wenigsten Fällen in der „Tiefe“ diskutiert werde oder ob man die Voraussetzungen für eine Behandlung und Entscheidung im Hauptausschuss schaffe.

Ebenso sieht Herr Schüler eine Vereinfachung des Verfahrens, wenn sich der Hauptausschuss abschließend mit Liegenschaftsangelegenheiten bis zu einer bestimmten Wertgrenze befassen könne.

Herr Cornelius betont, dass bisherige Liegenschaftsan- oder –verkäufe selten eine Frage des Preises, sondern eher eine politische Frage gewesen seien, deren Diskussion in den Hauptausschuss gehöre.

 

Im Ergebnis der Diskussion schlägt der Oberbürgermeister vor, dass seitens der Verwaltung geprüft werde, bis zu welcher Wertgrenze der Hauptausschuss entscheiden könne und wie das Verfahren zu händeln sei. Ebenso werde der Vorschlag der Zusammenlegung von Soziales und Gesundheit geprüft.

 

Die Vorlage wird bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 09.06.2004 zurückgestellt.

 

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