02.06.2004 - 6.4 Übernahme von Zuzahlungen und Praxisgebühren al...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Schulze namens der Fraktion PDS eingebracht – mit der anschließenden Überweisung der DS 04/SVV/0402  in die Ausschüsse für Soziales, für Finanzen sowie für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Stadt Potsdam fordert die Bundesregierung auf, für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt eine gesetzliche Regelung zur Befreiung von Zuzahlungen für medizinisch notwendige Leistungen und Praxisgebühren einzuführen.

 

2. Die Stadt Potsdam fordert die Landesregierung auf, bis zur Einführung einer Befreiungsregelung gemäß Punkt 1 bei der Festsetzung der Regelsätze die Zuzahlungen und Praxisgebühren in die Bemessung einzubeziehen.

 

3. Für Empfänger von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt übernimmt die Stadt Potsdam ab 1. Januar 2004 rückwirkend die Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen bis zur Belastungshöchstgrenze.