02.06.2004 - 6.4 Übernahme von Zuzahlungen und Praxisgebühren al...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 02.06.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadt Potsdam fordert die Bundesregierung auf, für
Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt eine
gesetzliche Regelung zur Befreiung von Zuzahlungen für medizinisch notwendige
Leistungen und Praxisgebühren einzuführen.
2. Die Stadt Potsdam fordert die Landesregierung auf, bis zur
Einführung einer Befreiungsregelung gemäß Punkt 1 bei der Festsetzung der
Regelsätze die Zuzahlungen und Praxisgebühren in die Bemessung einzubeziehen.
3. Für Empfänger von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt
übernimmt die Stadt Potsdam ab 1. Januar 2004 rückwirkend die Praxisgebühren
und Medikamentenzuzahlungen bis zur Belastungshöchstgrenze.