09.06.2004 - 5 Ausschusszuständigkeitsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 09.06.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verweist auf
die dazu ausgereichten Austauschblätter, in denen die Bildung eines Ausschuss
für Gesundheit und Soziales aufgenommen wurde. Bezüglich des Auftrages an die
Verwaltung, neue Wertgrenzen für Grundstücksverkäufe zu finden, verweist er auf
die zur Hauptsatzung geführte Diskussion.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass Liegenschaftsangelegenheiten im Ausschuss für Finanzen beraten werden sollten. Er bittet, vom Ausschuss für Finanzen dazu eine Stellungnahme einzuholen und spricht sich nochmals namens seiner Fraktion gegen eine Erhöhung der Wertgrenzen aus. Die jetzige Handhabung sollte in der Ausschusszuständigkeitsordnung festgeschrieben werden, da eine andere Regelung zu einer höheren Belastung des Hauptausschusses führen würde.
Herr Bretz, Herr Schubert und Herr
Schüler sprechen sich gegen den Vorschlag von Herrn Dr. Scharfenberg aus, da im
Hauptausschuss alle Fraktionen vertreten seien. Darüber hinaus haben sich auch
die Mitglieder des Finanzausschusses, auch die der Fraktion PDS, gegen die
unbegründeten Überweisungen von Liegenschaftsangelegenheiten aus der StVV
ausgesprochen.
Herr Dr. Scharfenberg bittet um die
Abstimmung seines Antrages:
Überweisung in den Ausschuss für
Finanzen zur Klärung der prinzipiellen Zuständigkeit für
Liegenschaftsangelegenheiten und Zurückstellung der
Ausschusszuständigkeitsordnung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
5
Ablehnung:
8
Stimmenthaltung: 3
Herr Krause macht darauf aufmerksam,
dass im § 3 Abs. 2 der Ausschusszuständigkeitsordnung das Datum der Bildung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales geändert werden müsse, da dieser nicht
am 24.11.03, sondern erst in der nächsten Sitzung der StVV gebildet werde.