15.06.2004 - 4 Übernahme von Zuzahlungen und Praxisgebühren al...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Di., 15.06.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die
Stadt Potsdam fordert die Bundesregierung auf, für Empfängerinnen und Empfänger
von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt eine gesetzliche Regelung zur Befreiung
von Zuzahlungen für medizinisch notwendige Leistungen und Praxisgebühren
einzuführen.
2. Die
Stadt Potsdam fordert die Landesregierung auf, bis zur Einführung einer Befreiungsregelung
gemäß Punkt 1 bei der Festsetzung der Regelsätze die Zuzahlungen und
Praxisgebühren in die Bemessung einzubeziehen.
3. Für
Empfänger von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt übernimmt die Stadt Potsdam
ab 1. Januar 2004 rückwirkend die Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen
bis zur Belastungshöchstgrenze.