16.06.2004 - 5 Einheitliche Beschilderung der Ortsteile im Zus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Fraktion CDU, GB 1 Zentrale Steuerung und Service
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 16.06.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Exner informiert in Auswertung div. Prüfungen und Rücksprachen u. a. mit dem
MSWV;
„Für
bewohnte Gemeindeteile nach § 11 Abs. 3 GO, welche auch örtlich-räumlich von
einander so getrennt sind, dass sie für sich genommen als geschlossene
Ortschaft anzusehen sind, innerhalb derer die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
gem. § 3 Abs. 3 StVO zulässig ist, dürfen die Ortstafeln 310 (Ortseingang) und
311 (Ortsausgang) Anwendung finden. Der bisherige Name des bewohnten
Gemeindeanteiles darf dann in schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf dem
Ortseingangsschild erscheinen und darunter die Bezeichnung „Landeshauptstadt
Potsdam“.
Voraussetzung
für die Gleichsetzung „bewohnter Gemeindeteile“ mit ihrem bisherigen Namen als
amtliche Bezeichnung im Sinne des Straßenverkehrsrechtes ist, dass diese
Ortslagen in der Hauptsatzung als „bewohnte Gemeindeteile“ benannt sind und die
vorgenannte räumliche Trennung vorliegt.
Damit kann
dem Anliegen der Ortsteile Uetz-Paaren, Fahrland und Grube entsprochen werden.
Die Straßenverkehrsbehörde wird die entsprechenden Anordnungen treffen und
bittet um Verständnis, wenn die Umsetzung nicht innerhalb weniger Tage erfolgen
kann.“
In der
Diskussion wird die Frage der finanziellen Auswirkungen angesprochen, welche
bereits in der Finanzausschusssitzung am 19. Mai 2004 besprochen worden sind.
Im
Ergebnis der Diskussion wird vorgeschlagen, die Abstimmung zur DS erst nach
Vorlage des Ergebnisses des Hauptausschusses vorzunehmen und diese bis zur
Sitzung am 18.08.2004 zu verschieben.