16.06.2004 - 5 Einheitliche Beschilderung der Ortsteile im Zus...

Beschluss:
vertagt
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Herr Exner informiert in Auswertung div. Prüfungen und Rücksprachen u. a. mit dem MSWV;

„Für bewohnte Gemeindeteile nach § 11 Abs. 3 GO, welche auch örtlich-räumlich von einander so getrennt sind, dass sie für sich genommen als geschlossene Ortschaft anzusehen sind, innerhalb derer die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gem. § 3 Abs. 3 StVO zulässig ist, dürfen die Ortstafeln 310 (Ortseingang) und 311 (Ortsausgang) Anwendung finden. Der bisherige Name des bewohnten Gemeindeanteiles darf dann in schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf dem Ortseingangsschild erscheinen und darunter die Bezeichnung „Landeshauptstadt Potsdam“.

 

Voraussetzung für die Gleichsetzung „bewohnter Gemeindeteile“ mit ihrem bisherigen Namen als amtliche Bezeichnung im Sinne des Straßenverkehrsrechtes ist, dass diese Ortslagen in der Hauptsatzung als „bewohnte Gemeindeteile“ benannt sind und die vorgenannte räumliche Trennung vorliegt.

 

Damit kann dem Anliegen der Ortsteile Uetz-Paaren, Fahrland und Grube entsprochen werden. Die Straßenverkehrsbehörde wird die entsprechenden Anordnungen treffen und bittet um Verständnis, wenn die Umsetzung nicht innerhalb weniger Tage erfolgen kann.“

 

In der Diskussion wird die Frage der finanziellen Auswirkungen angesprochen, welche bereits in der Finanzausschusssitzung am 19. Mai 2004 besprochen worden sind.

 

Im Ergebnis der Diskussion wird vorgeschlagen, die Abstimmung zur DS erst nach Vorlage des Ergebnisses des Hauptausschusses vorzunehmen und diese bis zur Sitzung am 18.08.2004 zu verschieben.

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Abstimmungsergebnis:            Vertagung, WV Sitzung Finanzausschuss am 18.08.2004

 

Die Finanzausschussmitglieder empfehlen die Vertagung mit 2 Enthaltungen.