01.09.2004 - 4.27 Übernahme von Zuzahlungen und Praxisgebühren al...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.27
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 01.09.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadt Potsdam fordert die
Bundesregierung auf, für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt eine gesetzliche Regelung zur Befreiung von Zuzahlungen für
medizinisch notwendige Leistungen und Praxisgebühren einzuführen.
2. Die Stadt Potsdam fordert die
Landesregierung auf, bis zur Einführung einer Befreiungsregelung gemäß Punkt 1
bei der Festsetzung der Regelsätze die Zuzahlungen und Praxisgebühren in die
Bemessung einzubeziehen.
3. Für Empfänger von laufenden Hilfen zum
Lebensunterhalt übernimmt die Stadt Potsdam ab 1. Januar 2004 rückwirkend die
Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen bis zur Belastungshöchstgrenze.