16.09.2004 - 13 Verkehrssicherungspflicht der Stadt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein.

 

Herr  Lohrenz erklärt, dass der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen bemüht ist, das bestehende Wegerecht auf dem Grundstück zu sichern.

Für das gesamte Grundstück liegt der Stadtverwaltung noch kein Bebauungskonzept vor. Nach Vorlage dessen wird sich der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen dafür einsetzen, dass auch langfristig eine öffentliche Durchwegung von der Straße Am Moosfenn bis zur Straße Zum Teufelssee aufrecht erhalten wird.

Er bietet an, die gemeinsam mit Herrn Krause erneut vor Ort zu beraten.

 

Frau Kluge weist darauf hin, dass hier eine öffentliche Widmung besteht. Diese wird durch den Verkauf nicht aufgehoben.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch entsprechende vertragliche Vereinbarung zu gewährleisten, dass die Stadt Potsdam die Verkehrssicherungspflicht für den gegenwärtigen „Privatweg“ auf dem Grundstück „Am Moosfenn“ (Gemarkung Potsdam, Flur 13, Flurstück 426) übernimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=22209&selfaction=print