26.10.2004 - 4.3 Naturschutz im Park Babelsberg

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschussvorsitzende begrüßt als Gäste die Vertreter der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten.

 

Vertreter der antragstellenden Fraktion sind nicht anwesend.

 

Herr Prof. Seiler und Frau Schröder SPSG) machen deutlich, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit besteht. Frau Schröder geht näher auf das Prozedere ein und verweist ebenfalls darauf, dass eine sehr intensive Abstimmungsarbeit erfolgt. Auch das Thema Sichtachsen sei immer wieder präsent. Es wird alles dafür getan, das Anliegen des Erhaltes der Sichtbeziehungen zu berücksichtigen.

 

Nach verschiedenen Meinungsäußerungen der Teilnehmer erfolgt die Abstimmung:

 

 

Der Ausschussvorsitzende dankt den Gästen für Ihre Ausführungen.

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:

 

-          bei der Bearbeitung des Antrages der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 36 i. V. m. § 32 BbgNatSchG die Belange des Naturschutzes hinreichend zu berücksichtigen.

 

-          dazu eine ausführliche Übersicht über die absehbaren Folgen für den Baumbestand und die bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu erarbeiten bzw. von der Stiftung anzufordern.

 

-          zu prüfen, ob die Herstellung der Sichtbeziehung auch ohne die Fällung intakter Bäume langfristig durch Verhinderung neuen Aufwuchses und Entnahme absterbender Bäume erfolgen kann.

                       

-          ggf. jede Fällgenehmigung an die Auflage zu binden, ausreichende (konkret festzulegende) Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Parks zeitnah umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:        3

Nein-Stimmen:    5

Enthaltungen:     0

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