03.11.2004 - 7.17 Auslegungsbeschluss zur Werbesatzung, Teilberei...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung und Umweltschutz.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SVV/0789 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Werbesatzung, Teilbereich  „Innenstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam, ist  gemäß  § 81 Abs. 8 Satz 3 BbgBO öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).