03.11.2004 - 7.41 Gründung des Eigenbetriebes "Kommunaler Immobil...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an alle Fachausschüsse – ausgenommen die  Ausschüsse  für Eingaben und Beschwerden und für Ordnung und Umweltschutz sowie der Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 04/SV/0830 an alle Fachausschüsseausgenommen die  Ausschüsse  für Eingaben und Beschwerden und für Ordnung und Umweltschutz sowie der Rechnungsprüfungsausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Die Errichtung des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilienservice“ der Landeshauptstadt Potsdam zum 01.01.2005

 

2.       Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“ der Landeshauptstadt Potsdam

 

3.       Die Zuordnung von Vermögen an den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“

 

          Dem Eigenbetrieb werden die in der Anlage aufgeführten Liegenschaften mit einem Wert von insgesamt rund 327 Mio. € zugeordnet.

 

          Das Stammkapital wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

4.       Die Bildung eines Werksausschusses gemäß § 8 Abs. 1 der EigV und § 4 Abs. 2 Ziff. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilen Service“ der  Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=23020&selfaction=print