11.11.2004 - 7.5 Gründung des Eigenbetriebes "Kommunaler Immobil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr John bringt die Vorlage ein und erläutert die grundlegenden Zielstellungen, die sich mit der Gründung des Eigenbetriebs „Kommunaler Immobilien Service“ verbinden.

 

Anschließend geht er auf Nachfragen aus dem Ausschuss ein, u.a. erklärt er die Anwendung des Mieter-Vermieter Modells am Beispiel des Alten Rathauses. Der Eigenbetrieb bereitet entsprechende Nutzungsverträge mit den Fachbereichen für die einzelnen Fachliegenschaften vor. Die anfallenden Nutzungsentgelte für die Kaltmieten werden den Budgets der Fachbereiche zusätzlich zur Verfügung gestellt und belasten den Fachetat darum nicht zusätzlich.

Beispiele für die Arbeitsweise von Eigenbetrieben im Kommunalen Immobilienbereich gibt es in Gera und Saarbrücken.

 

Nach der Diskussion stimmt der Kulturausschuss über die Beschlussvorlage ab.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Errichtung des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilienservice“ der Landeshauptstadt Potsdam zum 01.01.2005

 

2. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“ der Landeshauptstadt Potsdam

 

3. Die Zuordnung von Vermögen an den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“

 

Dem Eigenbetrieb werden die in der Anlage aufgeführten Liegenschaften mit einem Wert von insgesamt rund 327 Mio. € zugeordnet.

 

Das Stammkapital wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

4. Die Bildung eines Werksausschusses gemäß § 8 Abs. 1 der EigV und § 4 Abs. 2 Ziff. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilen Service“ der  Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              2

Ablehnung:                /

Enthaltung:                5

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=23223&selfaction=print