09.11.2004 - 3.2 Auslegungsbeschluss zur Werbesatzung, Teilberei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Diese Vorlage sollte im Zusammenhang mit dem TOP 4.2 – DS 04/SVV/0405 Richtlinie für die Innenstadt und Babelsberg zur Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raumes
 – behandelt werden. Hier war festgelegt worden, dass die Vorlage zurück gestellt wird bis die Werbesatzung Innenstadt vorliegt und deutlich wird, welche Fragen der Gestaltung des öffentlichen Raumes durch die Werbesatzung nicht geregelt wird.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Fachplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Er verweist zusätzlich darauf, dass im Nachgang der ausgereichten Unterlagen noch der Aspekt – Gebiet um die Markthalle – zur Diskussion in der Verwaltung geführt hat. Hier ist die Regelung noch entsprechend anzupassen.

 

Nach Beantwortung von Rückfragen der Teilnehmer bestätigt Herr Cornelius, dass die Vorlage mit den Händlern in der Innenstadt abgestimmt worden sei und Zustimmung findet. Bzgl. der Hinterleuchtung von Werbeanlagen stellt Herr Cornelius folgenden Änderungsantrag:

In die Sätze entsprechend § 6.1.j soll nach dem Wort „nur seitlich“ eingefügt werden: „..., zur Fassade sind in schmaler Kontur zur Straße erfolgt.“

 

Herr Goetzmann bestätigt, dass auch zu dieser Frage eine Abstimmung erfolgt sei und sichert für die Verwaltung zu, eine Umformulierung zu finden und inhaltlich zu übernehmen, die diesen Aspekt der Konturbeleuchtung gewährleistet.

 

Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag: Die Abgrenzung des Ministeriumstandortes Tresckow-Str. ist von der Breiten Straße zur H.-v.-Tresckow-Str. zu verschieben.

 

Auch hier erfolgt die Zustimmung der Verwaltung.

 

Weiterhin gibt die Verwaltung zu Protokoll: Die Genehmigung von Werbeanlagen an Hauptverkehrsstraßen, die die 2. Barocke Stadterweiterung umgrenzen, werden besonders geprüft. Dies gilt auch für die Yorckstr. und die südliche Dortustraße.

 

 

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Nach Maßgabe der vorzunehmenden Veränderung der nördlichen Grenze des Ministeriumsstandortes Tresckow-Straße und einer Neuformulierung, die die Hinterleuchtung von Werbeanlagen in den stark denkmalgeschützen Bereich beinhaltet.

 

Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Werbesatzung, Teilbereich  „Innenstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam, ist  gemäß  § 81 Abs. 8 Satz 3 BbgBO öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:         7

Nein-Stimmen:     0

Enthaltungen:      2

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=23252&selfaction=print