23.11.2004 - 3.1 Gründung des Eigenbetriebes "Kommunaler Immobil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Herrn John, Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Auf verschiedene Nachfragen der Teilnehmer wird durch Herrn John eingegangen, u.a. bestätigt er, dass das Rechnungsprüfungsamt dem gesamten Vertrag (einschl. § 20) zugestimmt habe.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Errichtung des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilienservice“ der Landeshauptstadt Potsdam zum 01.01.2005

 

2. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“ der Landeshauptstadt Potsdam

 

3. Die Zuordnung von Vermögen an den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“

 

Dem Eigenbetrieb werden die in der Anlage aufgeführten Liegenschaften mit einem Wert von insgesamt rund 327 Mio. € zugeordnet.

 

Das Stammkapital wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

4. Die Bildung eines Werksausschusses gemäß § 8 Abs. 1 der EigV und § 4 Abs. 2 Ziff. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilen Service“ der  Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                6

Nein-Stimmen:            1

Enthaltungen:             1

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=23255&selfaction=print