01.12.2004 - 4.1 Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete  Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:

 

Der Beschlusstext wird um einen Punkt 4 ergänzt:

Die überbaubare Gebäudefläche mit der Höhenfestsetzung OK 60,5 m in GE2 soll nicht höher sein als 52 m über NN. Ein Ausgleich der Fläche ist im verbleibenden Teil von GE2 und GE1 unterzubringen.

 

Nach 2 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

 

Der Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt:

 

Schluss der Debatte.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Der o. g. Ergänzungsantrag wird

 

mit 14 Ja-Stimmen,

bei 30 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB (s. Anlage 1)

 

  1. öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 2) sowie

 

  1. Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans „Bereich Babelsberger Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 6 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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