22.12.2004 - 10 Verträge zur Überleitung des Betriebes der Hall...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser : 2/21 Oberbürgermeister, FB Schule und Sport mit Äa der Fraktion PDS
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 22.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Kaminski verweist auf den vorliegenden Änderungsantrag der PDS-Fraktion:
„PDS-Fraktion
Änderungsantrag
zur DS 04/SVV/0888
Verträge
zur Überleitung des Betriebes der Hallen- und Strandbäder an die Stadtwerke
Potsdam GmbH (SWP)
1. Der Beschlusstext wird um einen
Punkt 3 erweitert:
3.
Die Arbeitsverhältnisse der städtischen Mitarbeiter des Bäderbereiches sind auf
der
Grundlage von
Anwendungstarifverträgen auf die zu gründende Tochtergesellschaft
der SWP zu überführen.
2. Der
Punkt 3 – Ausgangslage – (Seite 1 der Begründung) ist zu streichen.“
Frau
Oldenburg bringt folgende 2 Änderungsanträge ein:
„Brigitte Oldenburg
Änderungsanträge zum Vertrag zur Übernahme des Betriebes der öffentlichen Hallen- und Strandbäder der LHP“
1) zu
§ 2 Abs. 1
- Satz 2 wird ergänzt:
„... Die
Übertragung dient ausschließlich dem Zwecke des Betreibens von Bädern durch
die
SWP bzw. die
BLP...“
- Nach Satz 2 wird
angefügt:
„Fällt dieser
Zweck weg, kann die LHP sich die betreffenden Grundstücke ohne Zahlung
eines
Kaufpreises zurückübertragen lassen.
2) zu
§ 4
Als Abs. 7 wird
aufgenommen:
„Die Vertragsparteien sind
sich einig, dass betriebsbedingte Kündigungen der übernommenen
Mitarbeiter durch die SWP
bzw. BLP bis zum Ablauf des Jahres 2010 ausgeschlossen sind.“
„Brigitte Oldenburg
Änderungsanträge
zum Finanzierungsvertrag
1) zu
§ 4 Abs. 1
Satz 1 wird wie folgt
geändert:
Für den Zeitraum, in dem
die LHP sich – gleich wie – an der Finanzierung des Schul- und
Vereinsschwimmens –
vornehmlich durch Gewährung von Betriebskostenzuschüssen –
beteiligt, wird die
SWP bzw. BLP die Öffnungszeiten, Schließzeiten, Eintrittspreise und die
Budgets für das Schul- und
Vereinsschwimmen an den Vorgaben der LHP weitgehend aus-
richten.
2) zu
§ 4 Abs. 2
Absatz 2
wird ersatzlos gestrichen.“
In der
Diskussion legte Herr Schröder hinsichtlich des Vertrages dar, dass er mit der
Konstellation SWP – Energiegeber für Schwimmbäder und gleichzeitig Betreiber
das Problem sieht, dass eine Kontrolle in angemessener Weise nicht mehr gegeben
sein wird.
Frau
Oldenburg schließt sich den Bedenken an und spricht eine nichtgewollte
Preisentwicklung, die möglicherweise folgt, an. Insbesondere sieht sie hier
Probleme bei der Preisgestaltung für Schulen und Vereine. Hier sollte der
Einfluss der Stadt gewährt werden.
Im
Ergebnis der Diskussion schlägt Herr Kaminski vor, den TOP in der Sitzung des
Finanzausschusses am 19. Januar 2005 zu behandeln. Bis dahin sollten die o. g.
gestellten Anträge von Frau Oldenburg sowie der vorliegende Tarifvertrag durch das Büro der
Stadtverordnetenversammlung an alle Ausschussmitglieder ausgereicht werden.
Anlagen zur Vorlage
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