02.02.2005 - 5.8 Maßnahmeplan für Kartzow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Datum:
- Mi., 02.02.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
04/SVV/0587 Maßnahmeplan für Kartzow
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Stadtplanung und
Bauen hat der Vorlage (am 07.09.04) mit folgender Ergänzung zugestimmt:
Im
letzten Satz ist nach der Wortgruppe „auf seiner Grundlage“ einzufügen:
„und
im Zusammenhang mit der Behandlung aller neuen Ortsteile“
Neue Terminstellung: Dezember 2004
Der Ortsbeirat Fahrland hat der Vorlage mit folgender Ergänzung
zugestimmt:
Im Maßnahmeplan sollen speziell zum Erhalt des Schlossensembles Aussagen getroffen werden.
Namens
der Antragstellerin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt die Stadtverordnete
Hüneke vor, in der 4. Zeile des
Beschlusstextes als Termin „ Mai 2005“ einzutragen. In die vom Ortsbeirat
Fahrland empfohlene Ergänzung, die von der Antragstellerin übernommen wird,
soll vor „speziell“ das Wort
„auch“ eingefügt werden.
Die vom
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlenen Ergänzung wird von der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls übernommen.
Entsprechend
der Bitte der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz sollte der Termin Mai in Juni verändert werden. Sie werde im
nächsten Ausschuss für Stadtplanung und Bauen die vorgesehene mögliche
Zeitschiene bekannt geben.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahmeplan zur Pflege des Ortsbildes für Kartzow zu erstellen, in dem Maßnahmen im Einzelnen festgelegt werden sollen.
Dieser
ist mit den Anwohnern abzustimmen und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung im Juni 2005
vorzulegen.
Auf
seiner Grundlage und im Zusammenhang mit der Behandlung aller neuen Ortsteile
soll ein realistischer Finanzierungsplan erstellt und geprüft werden, welche
Maßnahmen aus
dem Programm „Dörfliche Erneuerung“ finanziert werden können.
Im
Maßnahmeplan sollen auch speziell zum Erhalt des Schlossensembles Aussagen
getroffen werden.