17.02.2005 - 6 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 "Kle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Jäkel stellt fest, dass die planzeichnerische Festsetzung zum Erhalt des Einzelbaumes auf der Grenze der Flurstücke 171/1 und 171/4 der Flur 22 entfällt.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass der Schutz des Baumes bereits durch die Festsetzung einer Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gesichert ist.

 

Herr Mannhöfer weist darauf hin, dass er die Anlagen 1A und 1B (Abwägungsvorschläge) nicht mit den Sitzungsunterlagen erhalten hat.

 

Es wird festgestellt, dass alle sachkundigen Einwohnen diese Anlagen nicht erhalten haben.

 

Es wird um Nachreichung der Unterlagen gebeten.1

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2003 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ (DS 03/SVV/0296) wird aufgehoben.

 

2.       Die mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird erneut bestätigt, soweit nicht mit diesem Beschluss eine veränderte Entscheidung getroffen wird.

 

3.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 92 „Klein Glienicke“ entschieden (Anlage 1, 1 a und 1 b).

 

4.       Der Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird in der so geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Antrag wird zugestimmt.