22.02.2005 - 3.1.2 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.2
- Zusätze:
- Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 22.02.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zum
Geschäftsgang (Rücküberweisung aus der SVV) konstatiert der Vorsitzenden auf
Basis der unter TOP 3.1.1 geführten Diskussion, dass
-
eine
Verschiebung von einzelnen Baufenstern ohne Vergrößerung der maximal bebaubaren
Fläche für die BI nicht von Interesse ist,
-
der
Verzicht des Ausschluss von Tankstellen in seinen Vor- und Nachteilen von der
Verwaltung so stichhaltig dargestellt worden ist, dass keine Änderungsanträge
gestellt wurden.
Somit liegt die Drucksache 04/SVV/0928 in unveränderter Form
vor, zu der der Ausschuss schon ein Votum in der Sitzung vom 14.12.04 abgegeben
hat. Eine erneute Abstimmung erübrigt sich deshalb. Die Mitglieder des
Ausschusses schließen sich dieser Auffassung an.
Herr Goetzmann erinnert an die bereits in der vergangenen
Ausschusssitzung ausgereichten notwendigen redaktionellen Änderungen.
Abgabe
des Votums erfolgte bereits in der Sitzung des SB-Ausschusses am 14.12.2004
jetzt
nur noch Abgabe des Votums zu nachfolgenden redaktionellen Änderungenen:
- In
der textliche Festsetzung Nr. 32 ist ein Schreibfehler zu korrigieren. So
ist auf den Seiten 34 und 75 der Begründung und in der
Planzeichnung im dritten Anstrich die Formulierung „§ 10 der
Brandenburgischen Bauordnung“ durch „§ 6 Abs.10 der Brandenburgischen
Bauordnung“ zu ersetzen.
- In
der Planzeichenerklärung ist bei der Erklärung des Planzeichens „Flächen
für Versorgungseinrichtungen“ in der Angabe der dazugehörigen
Rechtsgrundlagen die Formulierung „§ 9 Abs.1 Nr .12 und 14“ der Wortlaut „und 14“ zu
streichen.
- In
der Planzeichenerklärung ist des weiteren unter Maß
der baulichen Nutzung bei der Erläuterung zu „IIG“ die Nummer der textlichen
Festsetzung mit „31“
zu ergänzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,9 MB
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