08.02.2005 - 3.1 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 84 "Len...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Verfasser : FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.02.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Sie
informiert, dass im März 2003 der Satzungsbeschluss zum B-Plan gefasst wurde.
Durch die höhere Verwaltungsbehörde wurde im Anzeigeverfahren eine Verletzung
der Rechtsvorschrift wegen des nicht bewältigten Immissionskonflikts geltend
gemacht und eine Anpassung an die neue Bauordnung machte sich erforderlich,
daher ist der B-Plan erneut öffentlich ausgelegt worden. Es konnten nur zu den
geänderten Teilen der Planung
Anregungen gemacht werden. Durch die Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten wurden Schallschutzmaßnahmen zugesagt. Die Stadtverordneten hat im
September 2003 die Satzung über die Veränderungssperre für die Grundstücke
Lennéstr. Nr. 16 bis 18a beschlossen.
Zu den
Ausführungen gibt es keine ergänzenden Anfragen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2003 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 84 „Lennéstraße“ (DS 02/SVV/0977) wird aufgehoben.
2.
Die
mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung
der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 84
„Lennéstraße“ wird erneut bestätigt, soweit nicht mit diesem Beschluss eine
veränderte Entscheidung getroffen wird.
3.
Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6
BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange zur erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 84 „Lennéstraße“ entschieden (Anlage 1, 1A und 1B).
4.
Der
Bebauungsplan Nr. 84 „Lennéstraße“ wird in der so geänderten Fassung gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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28,5 kB
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2
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372,5 kB
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