22.03.2005 - 3.1 Einsatz von optischen Signalgebern in Fahrzeuge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 22.03.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Antrag wird durch Herrn Kümmel eingebracht.
Herr Putz (Behindertenvertreter) bat die Ausschussbetreuerin
im Voraus folgenden Satz in das Protokoll aufzunehmen: „Es entbindet nicht von
der Notwendigkeit optischer und akustischer Signalisierung.“
Herr Lange (Behindertenbeirat) macht darauf aufmerksam, dass
die Bahnen bis zur Wende zusätzlich durch ein optisches Signal (Leuchten) auf
ihre Abfahrt hingewiesen hatten. Nach der Wende ist dieses weggefallen, so dass
für Fahrgäste mit Hörbehinderung ein plötzliches Losfahren der Fahrzeuge des
ViP nicht erkennbar und damit sehr gefährlich sei.
Frau Dr. von Kuick-Frenz geht kurz auf die Gesetzeslage ein:
-
Novellierung
des ÖPNV-Gesetzes Brdbg. zum 1.1.2005 – Stärkung der Belange der behinderten
Menschen bei der Ausgestaltung des ÖPNV
-
Ersatz
der Worte „Personen mit Mobilitätsbehinderung“ durch die Worte „Menschen mit
Behinderungen“
-
Künftig
sind bei der Planung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge
sowie des Leistungsangebotes im ÖPNV auch die Belange der sinnesbehinderten
Menschen (Hör- und Sehbehinderung) zu berücksichtigen.
Herr Weiss (Geschäftsführer ViP) informiert kurz über die
gegenwärtige Ausstattung der Fahrzeuge mit entsprechenden Signalen. Bei
Ausschreibung von Neufahrzeugen wird durch den ViP, dem Antrag entsprechend,
die akustische und optischer Signalgebung in die Lastenhefte aufgenommen
werden. Auch geht Herr Weis auf die Möglichkeit zur Nachrüstung ein.