04.05.2005 - 8.3 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung schlägt anschließend vor, die Tagesordnungspunkte 8.3 bis 8.7 im Block einzubringen.  Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der DS 05/SVV/0275, 05/SVV/0276, 05/SVV/0277, 05/SVV/0278 und 05/SVV/0279 in die Ausschüsse für Ordnung und Umweltschutz sowie für Stadtplanung und Bauen.

 

 

Die o. g. Vorlagen werden von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der o. g. Vorlagen in die Ausschüsse für Ordnung und Umweltschutz sowie für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Sacrow““ wird gemäß §81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

2.    Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich westlich und südlich der Stadtgrenze, östlich des Jungfernsees und Lehnitzsees  erstrecken (im Plan zur   Anlage 2 blau  abgegrenzt).

 

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Anlagen zur Vorlage