10.05.2005 - 3.9 Abwägungsbeschluss, erneute öffentliche Auslegu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Einbringung der Vorlage
erfolgt durch Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung).
Rückfragen der Teilnehmer
erfolgen, u.a. zu
-
zur Begründung, Pkt.
1.2.3. Eigentumsverhältnisse
Sind Kleingärten betroffen? Antwort: nein
-
zur Abwägung der
Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde,
die vorgebrachten Bedenken wurden bei der Planung
berücksichtigt.
Der
nördliche Hof des Kasernengeländes darf nicht vollständig überbaut werden, die Anpassung der
Neubauten an die vorhandene historische Bausubstanz ist dadurch gewährleistet,
dass Trauf- und Firsthöhen festgesetzt wurden, die den historischen Höhen
entsprechen.
Das Gebäude mit dem Skulpturenschmuck ist
denkmalgeschützt und daher zu erhalten.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis zur
zweiten öffentlichen Auslegung (Stand September 2004) und der
Trägerbeteiligung gemäß § 3 (3) und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 52
„Rote Kaserne Ost“ wird gebilligt.
- Der Bebauungsplanentwurf Nr. 52
„Rote Kaserne Ost“ wird erneut öffentlich ausgelegt.
- Die 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB öffentlich
ausgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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