01.06.2005 - 3.10 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 01.06.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:22
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt die Rücküberweisung der Vorlage an die Verwaltung.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel
beantragt als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
die Rücküberweisung der Vorlage an
die Verwaltung zur Überarbeitung und Präzisierung der Planungsziele.
Abstimmung:
Die Rücküberweisung
der DS 05/SVV/0302 an die Verwaltung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 103 „ Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist
gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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376 kB
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