18.08.2005 - 5 Widmungsverfahren zur Öffnung der Roßkastaniens...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Wiedervorlage
- Datum:
- Do., 18.08.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Volkmann erklärt
anhand einer Folie die derzeitige Situation und erläutert die Varianten 1 und
1a zur Öffnung der Straße.
Er weist
darauf hin, dass hier eine Änderung des B-Planes nicht erforderlich ist.
Herr
Klemund macht auf
die Bedenken des Ortsbeirates aufmerksam, betont aber auch, dass die Verbindung
zwischen Eiche und Golm von den Bewohnern grundsätzlich gewünscht wird.
Der
Ortsbeirat hat zur Beschlussvorlage kein Votum abgegeben, sondern die
Verwaltung um konkrete Umsetzungsvorschläge gebeten.
Herr
Kapuste bittet um
Erläuterung der Varianten 1 und 1 a im Vergleich hinsichtlich der
Verkehrszahlen.
Herr
Volkmann erläutert
dies kurz.
Herr
Dr. Jeschke fragt,
ob der Ausbau der Reiherbergstraße geplant ist.
Er bittet
um Erläuterung der rechtlichen Auswirkungen der Klage eines Anwohners auf das
Widmungsverfahren.
Herr
Schrewe erklärt,
dass dann ein neues Widmungsverfahren durchgeführt werden müsste. Dies würde
bedeuten, dass der jetzige Zustand noch einige Jahre erhalten bleiben würde.
Herr
Volkmann berichtet,
dass der Ausbau der Reiherbergstraße im Zusammenhang mit dem Ausbau des Tunnels
für 2007/2008 geplant wird.
Herr
Jäkel hält eine
Zusammenführung beider Wohngebiete unter Beachtung der Befindlichkeiten der
Anwohner für wichtig.
Er bringt
folgenden Ergänzungsantrag ein:
Im
Beschlusstext wird ein dritter Absatz angefügt:
Ergänzende
verkehrsorganisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von gebietsfremdem
Durchgangsverkehr werden in weiteren Handlungsschritten unter Einbeziehung des
Ortsbeirates Eiche geklärt.
Herr
Kruschat fragt, ob
das Widmungsverfahren nicht offen gehalten werden muss.
Herr
Schrewe erklärt,
dass das Widmungsverfahren als objektiven Verfahren geführt werden muss.
Der Wille
der Stadtverordnetenversammlung fließt in das Verwaltungsverfahren ein.
Herr
Lehmann bittet um
Aufnahme der Aussage, dass dies ohne Änderung des B-Planes und als offenes
Widmungsverfahren durchgeführt wird.
Herr
Dr. Jeschke weist
darauf hin, dass die Verwaltung erst dann tätig werden kann, wenn die
Drucksache beschlossen ist.
Abstimmungsergebnis
zum Ergänzungsantrag:
Zustimmung: 3
Ablehnung: 4
Stimmenthaltung: 2
Der
Ergänzungsantrag wird abgelehnt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Ergebnis der Prüfung (Prüfauftrag siehe DS 05/SVV/0199)
wird für den Straßenabschnitt der Roßkastanienstraße zwischen den Wohngebieten
„Altes Rad“ (Eiche) und „Am Herzberg“ (Golm) ein Widmungsverfahren eingeleitet.
Ziel des
Verfahrens ist die Öffnung des zur Zeit nur für Fußgänger, Radfahrer und
Linienbusse freigegebenen Straßenabschnittes.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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