31.08.2005 - 6.66 Bildung des Unternehmensverbundes im Bereich Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.66
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, SB Finanzen und Berichtswesen
- Datum:
- Mi., 31.08.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen, für
Finanzen sowie in den Hauptausschuss.
Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 05/SVV/0677 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen, für
Finanzen sowie in den Hauptausschuss wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
I. Beschlussfassungen zur Gründung
einer Dachgesellschaft:
1.) Die juristische Person
„Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH“ (GEWOBA) wird im Zuge der
Bildung des Unternehmensverbundes umbenannt und übt die Funktion der
Dachgesellschaft des Unternehmensverbundes im Bereich Bauen und Wohnen aus.
2.) Der Gesellschaftsvertrag der GEWOBA wird in der anliegenden überarbeiteten Fassung der Gesellschaftsvertrag der Dachgesellschaft. Zudem wird eine Stammkapitalerhöhung um 811,88 € vorgenommen, um den durch die Umstellung von DM auf € entstandenen Betrag zu glätten.
II. Beschlussfassungen zum Erwerb von Anteilen an der
Sanierungsträger Potsdam GmbH:
1.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen 51% Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH.
2.) Die Dachgesellschaft erwirbt
die von der InvestitionsBank des Landes Brandenburg gehaltenen 19 % Anteile an
der Sanierungsträger Potsdam GmbH.
3.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg gehaltenen 10% der Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH.
4.) Die
Dachgesellschaft erwirbt bis zu 10 % der von der Mittelbrandenburgischen
Sparkasse gehaltenen 10% der Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH.
5.) Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird ermächtigt, der Anteilsveräußerung der jetzigen Mitgesellschafter (InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg und Mittelbrandenburgische Sparkasse) an die Dachgesellschaft zuzustimmen.
6.) Die
Geschäftsanteile der Sanierungsträger Potsdam GmbH sollen zum gutachterlich
ermittelten Wert bis spätestens zum 31.12.2005 veräußert/erworben werden.
7.) Die
Firma Sanierungsträger Potsdam Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
wird unverändert fortgeführt.
8.) Der Beschluss zur DS 02/SVV/0163 ( Sanierungsträger Potsdam GmbH – Anteilsveräußerung an BIG Städtebau) Punkt 1., 2. und 4. wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
III. Beschlussfassungen zum Erwerb von Anteilen an der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH:
1.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen 89% Anteile an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH.
2.) Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass von den bislang von der Sanierungsträger Potsdam GmbH gehaltenen 11% Geschäftsanteile an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ein Anteil von 5% bis 11% an die Dachgesellschaft veräußert wird und im Falle der Veräußerung eines Anteils von 5% an die Dachgesellschaft ein Anteil von 6% an die Mittelbrandenburgische Sparkasse veräußert wird.
3.) Die
Geschäftsanteile der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH sollen zum
gutachterlich ermittelten Wert bis spätestens zum 31.12.2005 veräußert/erworben
werden.
4.) Die
Firma Entwicklungsträger Bornstedter Feld Potsdam GmbH wird unverändert
fortgeführt.
IV. Beschlussfassung zur Umsetzung und Durchführung:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, insbesondere in seiner Funktion als
Gesellschaftervertreter, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse
herbeizuführen, um die für die Bildung des Unternehmensverbundes erforderlichen
Beteiligungsverhältnisse auch unter Berücksichtigung grunderwerbssteuerlicher
Überlegungen und Optimierungen zu schaffen, die notwendigen
kommunalaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen und alle sonstigen notwendigen
Maßnahmen zur Herstellung des Unternehmensverbundes zum 01.01.2006 zu
veranlassen.
Anlagen zur Vorlage
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