06.09.2005 - 4.1 Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 06.09.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Herr Goetzmann (Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein.
Herr Dr.
Daniel (Verein Berliner Vorstadt) nimmt das Rederecht wahr und äußert Bedenken
zu den vorgesehenen Baurechten im Umfeld der Villa Schöningen. Er kritisiert
die nicht vorgenommene Abstimmung mit der UNESCO.
Frau
Mühl-Jäckel (Rechtsanwältin in Potsdam) gibt Erläuterungen zur baulichen
Genehmigungsfähigkeit.
Auf
diverse Nachfragen, Hinweise etc. der Teilnehmer wird durch Herrn Goetzmann
eingegangen:
-
Fläche - Villa S. + dazugehörige Gartenflächen
sind Bestandteil der nachgemeldeten Erweiterungsfläche des Weltkulturerbes, das
heißt sie entfalten nicht unmittelbar, sondern im Kontext mit den angrenzenden
Flächen den Weltkulturerbestatus
-
Einbeziehung
der UNESCO – es gibt keine direkte Adresse, sondern 2 Institutionen, das sind
·
Welterbekomitee
der UNESCO – begrenzt auf die Aufnahme v. Welterbestätten oder Entlassung aus
der Roten Liste
·
Deutsche
UNESCO-Kommission – beratende Funktion -> hier sei man mit Bonn zu diesen
und anderen Fragen im Gespräch.
·
der
Partner vor Ort sei die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) – mit
dieser ist die Abstimmung im Detail erfolgt
-
Einklagbarkeit
der Hinterlandbebauung – deshalb ist der B-Plan notwendig -> Vorteil:
Baurechte, die im B-Plan fixiert sind, sind fixiert und damit möglich, aber
auch Ausschluss von Baurechten und ebenso verbindlich. Damit hat man den
erforderlichen Gestaltungsspielraum.
-
vertragliche
Situation – der Vertrag ist in sehr intensiven Verhandlungen ausverhandelt
-> dadurch entsteht für den Eigentümer der Villa Schöningen, die
Verpflichtung die Villa Schöningen zu sanieren (hier sind die einzelnen Sanierungsschritte
und Zeitrahmen festgehalten – so dass am Ende nach Ablauf von 4 Jahren die
komplette Sanierung/Wiederherstellung der Außenhülle erfolgen muss. Außerdem
enthält der Vertrag den Verzicht auf das Argument der Unwirtschaftlichkeit. Es
handelt sich um einen dreiseitigen Vertrag, Vertragspartner sind der Eigentümer
der Villa Schöningen (tritt als natürliche Person auf), die Stadt, Eigentümer
der Nachbarparzellen (juristische Person).
-
Die
SPSG ist bei der Simulation beteiligt worden: Aussage der Stiftung: Bebauung
vorn nein, im Hintergrund ja.
Am Laufe
der Diskussion stellt Frau Hüneke folgenden Änderungsantrag:
Streichung der rückwärtigen Bebauung auf dem Nachbargrundstück der Villa Schöningen.
Frau Oldenburg stellt folgenden Änderungsantrag:
Der
Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
Vor Auslegung ist im Plan eine Änderung im Bereich des Gartens der Villa Schöningen vorzunehmen. Dabei wird zusätzliches Baurecht auf den Bereich der straßenbegleitenden Bebauung an der Berliner Straße beschränkt. Der Bereich WA 2 a mit zweigeschossiger Bebauung in der zweiten Reihe im Bereich des früheren Obstgartens der Villa wird geändert in Grünfläche.
Frau Dr. von Kuick-Frenz
unterbreitet folgenden Vorschlag:
Zur nächsten Sitzung wird die
Verwaltung die schriftliche Stellungnahme der Schlösserstiftung zu der
Variante, die im B-Plan avisiert ist, vorlegen.
Herr Cornelius greift den
Vorschlag auf und bittet zusätzlich auch um Vorlage des Vertrages (ggf. im n.ö.
Teil).
Dies wird von 4 zugesichert.
Frau Oldenburg stellt darauf
hin den GO-Antrag auf Vertagung zur nächsten Sitzung, dazu ist die schriftliche
Stellungnahme der SPSG und des Vertrages vorzulegen.
Frau Bankwitz äußert, dass die
Stellungnahme der SPSG für sie nicht ausschlaggebend sei, sie möchte die in der
Presse zitierte Stellungnahme der
UNESCO in der nächsten Sitzung
sehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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