02.11.2005 - 4.8 Bildung des Unternehmensverbundes im Bereich Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister; SB Finanzen und Berichtswesen
- Datum:
- Mi., 02.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt. Der Ausschuss
für Finanzen hat vorbehaltlich der im Hauptausschuss vorzulegenden
Änderungen (angekündigter Änderungs- und Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE. PDS)zugestimmt.
Der Hauptausschuss
hat der Vorlage sowie der von der
Fraktion Die Linke. PDS beantragten und durch die Verwaltung modifizierten
Änderungen und der Streichung des Wortes „(unerwünschte)“ auf Seite 4 der
Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt.
Diese Änderungen wurden den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
I. Beschlussfassungen zur Gründung
einer Dachgesellschaft:
1.) Die juristische Person „Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH“ (GEWOBA) wird im Zuge der Bildung des Unternehmensverbundes umbenannt und übt die Funktion der Dachgesellschaft des Unternehmensverbundes im Bereich Bauen und Wohnen aus.
2.) Der Gesellschaftsvertrag der
GEWOBA wird in der anliegenden überarbeiteten Fassung der Gesellschaftsvertrag
der Dachgesellschaft. Zudem wird eine Stammkapitalerhöhung um 811,88 €
vorgenommen, um den durch die Umstellung von DM auf € entstandenen Betrag zu glätten.
II.
Beschlussfassungen zum Erwerb von Anteilen an der Sanierungsträger Potsdam
GmbH:
1.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen 51% Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH.
2.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von
der InvestitionsBank des Landes Brandenburg gehaltenen 19 % Anteile an der
Sanierungsträger Potsdam GmbH.
3.)
Die Dachgesellschaft erwirbt die von der Evangelischen Landeskirche
Berlin-Brandenburg gehaltenen 10% der Anteile an der Sanierungsträger Potsdam
GmbH.
4.)
Die Dachgesellschaft erwirbt bis zu 10 % der von der
Mittelbrandenburgischen Sparkasse gehaltenen 10% der Anteile an der
Sanierungsträger Potsdam GmbH.
5.) Der Vertreter der Landeshauptstadt
Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird
ermächtigt, der Anteilsveräußerung der jetzigen Mitgesellschafter
(InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg
und Mittelbrandenburgische Sparkasse) an die Dachgesellschaft zuzustimmen.
6.) Die Geschäftsanteile der Sanierungsträger Potsdam GmbH
sollen zum gutachterlich ermittelten Wert bis spätestens zum 31.12.2005
veräußert/erworben werden.
7.) Die Firma Sanierungsträger Potsdam Gesellschaft der
behutsamen Stadterneuerung mbH wird unverändert fortgeführt.
8.) Der Beschluss zur DS 02/SVV/0163 (
Sanierungsträger Potsdam GmbH – Anteilsveräußerung an BIG Städtebau) Punkt 1.,
2. und 4. wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
III. Beschlussfassungen zum Erwerb von Anteilen an der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH:
1.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von
der Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen 89% Anteile an der Entwicklungsträger Bornstedter
Feld GmbH.
2.) Der Vertreter der Landeshauptstadt
Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird
beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass von den bislang von der
Sanierungsträger Potsdam GmbH gehaltenen 11% Geschäftsanteile an der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ein Anteil von 5% bis 11% an die
Dachgesellschaft veräußert wird und im Falle der Veräußerung eines Anteils von
5% an die Dachgesellschaft ein Anteil von 6% an die Mittelbrandenburgische
Sparkasse veräußert wird.
3.) Die Geschäftsanteile der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH sollen zum gutachterlich ermittelten
Wert bis spätestens zum 31.12.2005 veräußert/erworben werden.
4.) Die Firma Entwicklungsträger
Bornstedter Feld Potsdam GmbH wird unverändert fortgeführt.
IV. Beschlussfassung zur Umsetzung und Durchführung:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, insbesondere in seiner Funktion als
Gesellschaftervertreter, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse
herbeizuführen, um die für die Bildung des Unternehmensverbundes erforderlichen
Beteiligungsverhältnisse auch unter Berücksichtigung grunderwerbssteuerlicher
Überlegungen und Optimierungen zu schaffen, die notwendigen
kommunalaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen und alle sonstigen notwendigen
Maßnahmen zur Herstellung des Unternehmensverbundes zum 01.01.2006 zu
veranlassen.
Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Bei der Tochtergesellschaft GVWP wird nach Vorgabe des Aufsichtsrates
der Dachgesellschaft eine Eingabestelle eingerichtet.
Die künftige Tätigkeit der Dachgesellschaft ist so zu
gestalten, dass Konkurrenzsituationen zum Kommunalen Immobilienservice (KIS) so
weit wie möglich vermieden werden.
Betriebsbedingte Kündigungen mit der Begründung der Bildung
eines Unternehmensverbundes sind ausgeschlossen. Von der Geschäftsführung sind
beschäftigungssichernde und beschäftigungsfördernde Maßnahmen in die Wege zu
leiten.
Anlagen zur Vorlage
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