02.11.2005 - 4.8 Bildung des Unternehmensverbundes im Bereich Ba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt. Der Ausschuss für Finanzen hat vorbehaltlich der im Hauptausschuss vorzulegenden Änderungen (angekündigter Änderungs- und Ergänzungsantrag der  Fraktion DIE LINKE. PDS)zugestimmt.

 

Der Hauptausschuss hat der Vorlage sowie der  von der Fraktion Die Linke. PDS beantragten und durch die Verwaltung modifizierten Änderungen und der Streichung des Wortes „(unerwünschte)“ auf Seite 4 der Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt. 

 

Diese Änderungen wurden den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

I. Beschlussfassungen zur Gründung einer Dachgesellschaft:

 

1.)  Die juristische Person „Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH“ (GEWOBA) wird im Zuge der Bildung des Unternehmensverbundes umbenannt und übt die Funktion der Dachgesellschaft des Unternehmensverbundes im Bereich Bauen und Wohnen aus.

 

2.) Der Gesellschaftsvertrag der GEWOBA wird in der anliegenden überarbeiteten Fassung der Gesellschaftsvertrag der Dachgesellschaft. Zudem wird eine Stammkapitalerhöhung um 811,88 € vorgenommen, um den durch die Umstellung von DM auf € entstandenen Betrag zu glätten.

 

 

II. Beschlussfassungen zum Erwerb von Anteilen an der Sanierungsträger Potsdam GmbH:

 

1.)   Die Dachgesellschaft erwirbt die von der Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen 51% Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH.

 

2.)  Die Dachgesellschaft erwirbt die von der InvestitionsBank des Landes Brandenburg gehaltenen 19 % Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH.

 

3.) Die Dachgesellschaft erwirbt die von der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg gehaltenen 10% der Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH.

 

4.)   Die Dachgesellschaft erwirbt bis zu 10 % der von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse gehaltenen 10% der Anteile an der Sanierungsträger Potsdam GmbH.

 

5.)  Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird ermächtigt, der Anteilsveräußerung der jetzigen Mitgesellschafter (InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg und Mittelbrandenburgische Sparkasse) an die Dachgesellschaft zuzustimmen.

 

6.)  Die Geschäftsanteile der Sanierungsträger Potsdam GmbH sollen zum gutachterlich ermittelten Wert bis spätestens zum 31.12.2005 veräußert/erworben werden.

 

7.)  Die Firma Sanierungsträger Potsdam Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH wird unverändert fortgeführt.

 

8.) Der Beschluss zur DS 02/SVV/0163 ( Sanierungsträger Potsdam GmbH – Anteilsveräußerung an BIG Städtebau) Punkt 1., 2. und 4. wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

 

 

III. Beschlussfassungen zum Erwerb von Anteilen an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH:

 

1.)  Die Dachgesellschaft erwirbt die von der Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen 89% Anteile an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH.

 

2.)  Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass von den bislang von der Sanierungsträger Potsdam GmbH gehaltenen 11% Geschäftsanteile an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ein Anteil von 5% bis 11% an die Dachgesellschaft veräußert wird und im Falle der Veräußerung eines Anteils von 5% an die Dachgesellschaft ein Anteil von 6% an die Mittelbrandenburgische Sparkasse veräußert wird.

 

3.) Die Geschäftsanteile der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH sollen zum gutachterlich ermittelten Wert bis spätestens zum 31.12.2005 veräußert/erworben werden.

 

4.) Die Firma Entwicklungsträger Bornstedter Feld Potsdam GmbH wird unverändert fortgeführt.

 

 

IV. Beschlussfassung zur Umsetzung und Durchführung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, insbesondere in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter, alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse herbeizuführen, um die für die Bildung des Unternehmensverbundes erforderlichen Beteiligungsverhältnisse auch unter Berücksichtigung grunderwerbssteuerlicher Überlegungen und Optimierungen zu schaffen, die notwendigen kommunalaufsichtlichen Genehmigungen einzuholen und alle sonstigen notwendigen Maßnahmen zur Herstellung des Unternehmensverbundes zum 01.01.2006 zu veranlassen.

 

 

 

Darüber hinaus beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Bei der Tochtergesellschaft GVWP wird nach Vorgabe des Aufsichtsrates der Dachgesellschaft eine Eingabestelle eingerichtet.

 

Die künftige Tätigkeit der Dachgesellschaft ist so zu gestalten, dass Konkurrenzsituationen zum Kommunalen Immobilienservice (KIS) so weit wie möglich vermieden werden.

 

Betriebsbedingte Kündigungen mit der Begründung der Bildung eines Unternehmensverbundes sind ausgeschlossen. Von der Geschäftsführung sind beschäftigungssichernde und beschäftigungsfördernde Maßnahmen in die Wege zu leiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen