02.11.2005 - 5.6 Grundregeln für die Steuerung und Kontrolle stä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

Der Hauptausschuss hat der von der Antragstellerin geänderten Fassung zugestimmt; diese wurde den Stadtverordneten ebenfalls mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht. 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung

 

„Grundregeln für die  Steuerung und Kontrolle städtischer Unternehmen in privater Rechtsform“

 

auf der Grundlage von § 104 GO Brandenburg in einer dafür geeigneten Rechtsform spätestens zum 30.06. 2006 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen