02.11.2005 - 4.15 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.15
- Zusätze:
- Oberbürgermeister; FB Jugendamt
- Datum:
- Mi., 02.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- vertagt
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Grundlage für die Finanzierung
und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe
ist die als Anlage beigefügte „Richtlinie über die Finanzierung und
Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in
der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kita – Finanzierungsrichtlinie – KitaFR),
die mit Wirkung zum 01.01.2006 in Kraft tritt.
- Diese Richtlinie findet
unmittelbar Anwendung auf die Finanzierung und Leistungssicherstellung der
von freien Trägern betriebenen
Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt Potsdam.
- Die Richtlinie vom
06.11.2002 Drucksache Nr.
02/SVV/0374 mit den Änderungen vom 07.05.2003 Drucksache Nr. 03/SVV/0289
und vom 01.09.2004 Drucksache Nr. 04/SVV/0366 wird mit Inkrafttreten der
unter Pkt. 1 genannten Richtlinie außer Kraft gesetzt.
- Anträge auf Finanzierung einer
Kindertagesstätte 2006 sind entsprechend der mit Inkrafttreten dieser Kita
–Finanzierungsrichtlinie getroffenen Festlegungen durch die freien Träger
zu stellen.
Damit
entfällt die Antragstellung zum 30.09.2005 für das Jahr 2006.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,5 kB
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2
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22 kB
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