02.11.2005 - 4.5 Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 02.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, dem sich der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen angeschlossen hat.
Änderungsantrag:
Die
Fraktion Die Linke. PDS beantragt:
Der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2005 wird empfohlen, abweichend vom Beschlussvorschlag wie
folgt zu entscheiden:
1.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 35 – 1 „Nördliche Berliner
Vorstadt“ wird entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenzen des
Flurstücks 202 und der südwestlichen Grenze des Flurstücks 198 (jeweils
Gemarkung Potsdam, Flur 2) und deren jeweiliger geradliniger Verlängerung bis
zur Plangebietsgrenze geteilt.
2.
Der
dadurch entstehende (kleinere) Anteil des Geltungsbereichs, der die Villa
Schöningen (Flurstück 197) die angrenzenden Flurstücke 198 und
202 sowie die flankierenden Straßenflächen der Berliner Straße und der
Schwanenallee umfasst, wird unter der Nr. 35 – 3 und dem Titel „Schwanenallee /
Berliner Straße“ fortgeführt.
Der verbleibende Teil des bisherigen
Plangebietes behält die Nr. 35 – 1 und den bisherigen Titel „Nördliche Berliner
Vorstadt“.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unter Beibehaltung der planerischen Inhalte und
Festsetzungen gemäß Anlage 1 und 2 Planzeichnung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs
35 – 1 anzupassen und entsprechende Dokumente für den abgeteilten Planentwurf
35 – 3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ zu erstellen.
4.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 35 – 1 „Nördliche Berliner
Vorstadt“ ist gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (erneut)
öffentlich auszulegen.
5.
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 35 – 3 „Schwanenallee / Berliner Straße“
ist kurzfristig erneut dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen, um dessen
erneute öffentliche Auslegung vorzubereiten.
Nach 10
Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, beantragt den Schluss der Debatte.
Nachdem
sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt der Stadtverordnete Schüler eine Auszeit (15:40 Uhr bis 15:45 Uhr).
Im
Anschluss erklärt der Oberbürgermeister Herr Jakobs, dass die Verwaltung die
Flurstücksbezeichnung (197) aus dem Änderungsantrag der Fraktion die Linke. PDS, übernimmt.
Abstimmung:
Der
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. PDS wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Entsprechend der Bitte der Fraktion CDU ist als
Protokollnotiz die Zusicherung der
Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz
aufzunehmen, dass die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zur
Sanierung der Villa Schöningen erst nach ausführlicher Diskussion im Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen, unter Hinzuziehung des Vereins Berliner Vorstadt
sowie weiterer Betroffener erfolgen wird.
Die Antwort der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen
auf die Nachfrage der
Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zur
Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung an der Schwanenallee und zur Sicherheit,
dass keine Baugenehmigung nach § 33 im Rahmen dieser Auslegung erfolgen
könne, ist entsprechend dem Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.
Die wörtliche
Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr.
35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt wird entlang der nordwestlichen und
südwestlichen Grenzen des Flurstücks 202 und der südwestlichen Grenze des
Flurstücks 198 (jeweils Gemarkung Potsdam, Flur 2) und deren jeweiliger
geradliniger Verlängerung bis zur Plangebietsgrenze geteilt.
2.
Der
dadurch entstehende (kleinere) Anteil des Geltungsbereichs, der die Villa
Schöningen (Flurstück 197), die angrenzenden Flurstücke 198 und 202 sowie die
flankierenden Straßenflächen der Berliner Straße und der Schwanenallee umfasst,
wird unter der Nr. 35-3 und dem Titel „Schwanenallee/Berliner Straße“
fortgeführt.
Der
verbleibende Teil des bisherigen Plangebietes behält die Nr. 35-1 und den
bisherigen Titel „Nördliche Berliner Vorstadt“.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unter Beibehaltung der planerischen Inhalte und
Festsetzungen gemäß Anlage 1 und 2 Planzeichnung und Begründung des
Bebauungsplanentwurfs 35-1 anzupassen und entsprechende Dokumente für den
abgeteilten B-Plan 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ zu erstellen.
4. Die
Bebauungsplanentwürfe Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ und Nr. 35-3
„Schwanenallee/Berliner Straße“ sind gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
(erneut) öffentlich auszulegen
Anlagen zur Vorlage
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2,4 MB
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Anlagen
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1
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29 kB
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