02.11.2005 - 4.5 Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz hat  einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, dem sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen angeschlossen hat.

 

 

Änderungsantrag:

Die Fraktion Die Linke. PDS beantragt:

 

Der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2005 wird empfohlen, abweichend vom Beschlussvorschlag wie folgt zu entscheiden:

 

1.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 35 – 1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ wird entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenzen des Flurstücks 202 und der südwestlichen Grenze des Flurstücks 198 (jeweils Gemarkung Potsdam, Flur 2) und deren jeweiliger geradliniger Verlängerung bis zur Plangebietsgrenze geteilt.

 

2.      Der dadurch entstehende (kleinere) Anteil des Geltungsbereichs, der die Villa Schöningen (Flurstück 197) die angrenzenden Flurstücke 198 und 202 sowie die flankierenden Straßenflächen der Berliner Straße und der Schwanenallee umfasst, wird unter der Nr. 35 – 3 und dem Titel „Schwanenallee / Berliner Straße“ fortgeführt.

Der verbleibende Teil des bisherigen Plangebietes behält die Nr. 35 – 1 und den bisherigen Titel „Nördliche Berliner Vorstadt“.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beibehaltung der planerischen Inhalte und Festsetzungen gemäß Anlage 1 und 2 Planzeichnung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs 35 – 1 anzupassen und entsprechende Dokumente für den abgeteilten Planentwurf 35 – 3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ zu erstellen.

 

4.      Der   Bebauungsplanentwurf Nr. 35 – 1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ ist gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (erneut) öffentlich auszulegen.

 

5.      Der Bebauungsplanentwurf Nr. 35 – 3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ ist kurzfristig erneut dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen, um dessen erneute öffentliche Auslegung vorzubereiten.

 

 

Nach 10 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben,

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt der Stadtverordnete Schüler eine Auszeit (15:40 Uhr bis 15:45 Uhr).

 

 

Im Anschluss erklärt der Oberbürgermeister Herr Jakobs, dass die Verwaltung die Flurstücksbezeichnung (197) aus dem Änderungsantrag  der Fraktion die Linke. PDS, übernimmt.

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. PDS wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

 

 

Entsprechend der Bitte der Fraktion CDU ist als Protokollnotiz die Zusicherung der   Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz aufzunehmen, dass die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zur Sanierung der Villa Schöningen erst nach ausführlicher Diskussion im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, unter Hinzuziehung des Vereins Berliner Vorstadt sowie weiterer Betroffener erfolgen wird.

 

 

Die Antwort der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen auf die Nachfrage der  Stadtverordneten Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zur Genehmigungsfähigkeit einer Bebauung an der Schwanenallee und zur Sicherheit, dass keine Baugenehmigung nach § 33 im Rahmen dieser Auslegung erfolgen könne,  ist entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.

Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt wird entlang der nordwestlichen und südwestlichen Grenzen des Flurstücks 202 und der südwestlichen Grenze des Flurstücks 198 (jeweils Gemarkung Potsdam, Flur 2) und deren jeweiliger geradliniger Verlängerung bis zur Plangebietsgrenze geteilt.

 

2.      Der dadurch entstehende (kleinere) Anteil des Geltungsbereichs, der die Villa Schöningen (Flurstück 197), die angrenzenden Flurstücke 198 und 202 sowie die flankierenden Straßenflächen der Berliner Straße und der Schwanenallee umfasst, wird unter der Nr. 35-3 und dem Titel „Schwanenallee/Berliner Straße“ fortgeführt.

 

Der verbleibende Teil des bisherigen Plangebietes behält die Nr. 35-1 und den bisherigen Titel „Nördliche Berliner Vorstadt“.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beibehaltung der planerischen Inhalte und Festsetzungen gemäß Anlage 1 und 2 Planzeichnung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs 35-1 anzupassen und entsprechende Dokumente für den abgeteilten B-Plan 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ zu erstellen.

 

4.     Die Bebauungsplanentwürfe Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ und Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ sind gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (erneut) öffentlich auszulegen

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen