17.01.2006 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 17.01.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Durch den Ausschussvorsitzenden wird erinnert, dass die
Thematik zuletzt im SB-Ausschuss am 24.5.05 behandelt worden ist und aufgrund
von Problemen bei der Formulierung der Planungsziele zur Überarbeitung an die
Verwaltung zurückgegeben worden ist. Die damals angemahnten Problempunkte sind
jetzt nicht mehr enthalten.
Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt die veränderte Vorlage ein.
Sie informiert, dass diese neue vorbereitete Vorlage nicht mit der DB AG
abgestimmt worden sei. Die DB hat zwischenzeitlich die Fläche ausgeschrieben;
der Aufstellungsbeschluss soll dazu dienen den Rahmen für die
Interessenbekundung und Entwicklung des Areals festzulegen.
Herr Stahnke (DB Service Immobilien GmbH) nimmt das
Rederecht wahr; er erläutert, u.a.
-
die
Vorlage ist nicht mit der DB abgestimmt
-
ursprünglich
sei man davon ausgegangen, dass ein Baumarkt kommt und der Rest für die
Entwicklung des Geländes zur Verfügung steht
-
erhebliche
Maßnahmen sind notwendig; mit einer reinen Gewerbeentwicklung sei dies nicht zu
darstellbar (kein wirtschaftlicher Auslöser, um das Gelände zu entwickeln)
-
Zielstellung
der Ausschreibung sei das Gesamtareal zu verkaufen
-
die
Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende der Woche
-
der
Käufer sollte das Bauleitverfahren weiter begleiten
-
insgesamt
Entwicklung des ehem. RAW-Geländes, ein Teil Baumarkt
-
die
Neue Halle hat Bestandsschutz, Möglichkeit Ansiedlung Gewerbe
-
die
Alte Halle ist nicht Bestandteil des Ausschreibungsverfahrens und auch nicht im
B-Plan-Gebiet enthalten. Sie ist inzwischen verkauft worden.
Nach kurzen Äußerungen verschiedener Teilnehmer erfolgt die
Abstimmung der von der Verwaltung vorgelegten geänderten DS 05/SVV/0302:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 103 „
Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB
aufzustellen (s. Anlage 1).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten
für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und
nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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