14.02.2006 - 3.16 Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung erfolgt durch Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung). Sie erläutert, dass die Dauerkleingartenanlage gesichert sei; eine Reihe von Kleingärten jedoch überplant worden ist.

 

Es erfolgen mehrere Anfragen/Diskussionsbeiträge zur Grenzziehung des Gewerbegebietes nördlich der Bestandshalle und dem Teil der Kleingartenanlage, das erhalten bleiben soll.

Herr Jäkel verweist darauf, dass in der Planzeichnung die Ahornstraße in Klammern und dahinter Planstr. A steht. Hier sollte eine Änderung auf nur Ahornstraße erfolgen; die Verwaltung sichert dieses zu.

 

Frau Krekeler (Sanierungsträger Stadtkontor) erläutert bzgl. der Überplanung von Kleingärten, dass sich diese auf der Fläche von Maximum befinden. Bei dieser Fläche handelt es sich um die einzige Möglichkeit der Erweiterung der denkmalgeschützten Halle bzw. der Anlage von ergänzenden Nutzflächen (z.B. LKW Stellflächen in unmittelbarer Nähe).

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur  öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 21 „Gewerbepark Babelsberg“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan 21 „Gewerbepark Babelsberg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           7

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       2

 

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Anlagen zur Vorlage