01.03.2006 - 4.3 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

Punkt 2. im Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:

Die Jahresdurchschnittsbelegung jeder Kita im Jahr 2005 ist in den Altersgruppen 0 Jahre bis zum Ende der Grundschulzeit ohne Zustimmung des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2006 nicht zu unterschreiten. Die Kapazität der bisher vom Jugendamt ausgestatteten Angebote für Kinderbetreuung gemäß § 1(4) KitaG (Aki) sind auszulasten, bevor ein weiterer Ausbau von Hortkapazitäten erfolgt.

 

Abstimmung:

Die vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung im Haushaltsjahr 2006.

 

  1. Bereitstellung von insgesamt 9.794 Plätzen in Kindertagesstätten, Tagespflege und anderen Betreuungsformen gemäß § 1 Kita- Gesetz.

 

  1. Die Verteilung der Plätze erfolgt auf 84 Standorte gemäß Anlage 1, auf Tagespflege und auf andere Betreuungsformen, die auszubauen sind.

Die Jahresdurchschnittsbelegung jeder Kita im Jahr 2005 ist in den Altersgruppen 0 Jahre bis zum Ende der Grundschulzeit ohne Zustimmung des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2006 nicht zu unterschreiten. Die Kapazität der bisher vom Jugendamt ausgestatteten Angebote für Kinderbetreuung gemäß § 1(4) KitaG (Aki) sind auszulasten, bevor ein weiterer Ausbau von Hortkapazitäten erfolgt.

           

  1. Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für Grundschulkinder in der Nähe von Schulstandorten, um dem stark anwachsenden Bedarf zu entsprechen. Gemäß aktueller Schulentwicklungsplanung sind zum Teil erhebliche Erweiterungen in/an oder in der Nähe folgender Standorte durch Bereitstellung zusätzlicher Raum- und Gebäudekapazitäten oder Veränderungen der Altersstruktur in naheliegenden Kitas zu gewährleisten: GS 2, GS 12, GS 16, GS 25/26.

 

  1. Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind im Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=31979&selfaction=print