21.03.2006 - 4.4 Anlage von Abbiegestreifen und eines Radweges a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Peitsch erhält Rederecht und führt in seinem Anliegen folgendes aus:

Die Realisierung des Hortes am Schulplatz soll erleichtert werden durch eine Optimierung der Straßenflächen (durch mehr Flächen für die verkehrlichen Funktionen). Radweg mit Fußgängerweg seien hinter der Baumreihe anzuordnen und die Stadt sollte die Flächen erwerben ( Einfriedung, Raumgestaltung), daher Anregung – den Grunderwerb zu sichern.

 

Herr Praetzel (FB 47) präsentiert einen Lageplan.

Aktuell besteht keine Rechtsgrundlage den Ankauf zu begründen, es können keine  Kosten durch die Verwaltung  eingestellt werden.

Darüber hinaus verursacht ein Ankauf wesentliche Mehrkosten zur Unterhaltung der Vorbehaltsfläche.

Herr Goetzmann (FB 46) weist ergänzend hin: das Grundstück gehört nicht mehr der Stadt. 

Die Stadt müsste also das Grundstück erwerben.

 

Herr Jäkel ( DIE LINKE,PDS) bemerkt, Antrag ist vom Jugendhilfeausschuss. Dort müsse die Problematik erörtert worden sein oder mit diesen Erkenntnissen erörtert werden.

Verfahrensweise

Frau Hüneke (Bündnis 90/ Die Grünen) hier hat die Verwaltung geprüft, das Anliegen sei damit erledigt.

Herr Lehmann (CDU) stimmt dem zu.

Herr Kutzmutz stimmt auch zu.

 

Es wird der Vorschlag gemacht, einen Protokollauszug an den Jugendhilfeausschuss weiterzuleiten.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Schaffung dringend notwendiger Betreuungsangebote für Grundschüler der Karl-Foerster-Schule auf dem Gelände Schulplatz 1 prüfen lassen, inwieweit sich die vom freien Träger zu erwerbende Fläche reduzieren lässt und die Stadt sich Verkehrsfläche zur Anlage eines Radweges sichert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                                   0

Nein – Stimmen:                              4

Enthaltungen:                             3