21.03.2006 - 4.4 Anlage von Abbiegestreifen und eines Radweges a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Jugendhilfeausschuss
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 21.03.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Jugendhilfeausschuss
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Peitsch erhält
Rederecht und führt in seinem Anliegen folgendes aus:
Die Realisierung des Hortes
am Schulplatz soll erleichtert werden durch eine Optimierung der Straßenflächen
(durch mehr Flächen für die verkehrlichen Funktionen). Radweg mit Fußgängerweg
seien hinter der Baumreihe anzuordnen und die Stadt sollte die Flächen erwerben
( Einfriedung, Raumgestaltung), daher Anregung – den Grunderwerb zu sichern.
Herr Praetzel (FB 47)
präsentiert einen Lageplan.
Aktuell besteht keine
Rechtsgrundlage den Ankauf zu begründen, es können keine Kosten durch die Verwaltung eingestellt werden.
Darüber hinaus verursacht
ein Ankauf wesentliche Mehrkosten zur Unterhaltung der Vorbehaltsfläche.
Herr Goetzmann (FB 46)
weist ergänzend hin: das Grundstück gehört nicht mehr der Stadt.
Die Stadt müsste also das
Grundstück erwerben.
Herr Jäkel ( DIE LINKE,PDS)
bemerkt, Antrag ist vom Jugendhilfeausschuss. Dort müsse die Problematik
erörtert worden sein oder mit diesen Erkenntnissen erörtert werden.
Verfahrensweise
Frau Hüneke (Bündnis 90/
Die Grünen) hier hat die Verwaltung geprüft, das Anliegen sei damit erledigt.
Herr Lehmann (CDU) stimmt
dem zu.
Herr Kutzmutz stimmt auch
zu.
Es wird der Vorschlag
gemacht, einen Protokollauszug an den Jugendhilfeausschuss weiterzuleiten.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Schaffung dringend
notwendiger Betreuungsangebote für Grundschüler der Karl-Foerster-Schule auf
dem Gelände Schulplatz 1 prüfen lassen, inwieweit sich die vom freien Träger zu
erwerbende Fläche reduzieren lässt und die Stadt sich Verkehrsfläche zur Anlage
eines Radweges sichert.