05.04.2006 - 7.43 Information über geplante Baumfällungen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Hüneke namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.

 

Der Stadtverordnete Krause, Fraktion Die Linke. PDS, regt an, in der 2. Zeile des Beschlusstextes die Formulierung   „auf öffentlich zugänglichen Flächen ... „ zu verwenden. Diese Anregung wird vom Stadtverordneten Schüler namens der Antragstellerin übernommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass gem. § 1 Abs. 3 PBaumSchVO geschützte Bäume auf öffentlich zugänlichen Flächen nicht gefällt werden, ohne dass die Öffentlichkeit  mindestens 14 Tage vorher darüber in der ortsüblichen Weise unterrichtet wurde.

 

Sollte das aus Gründen der Gefahrenabwehr im Einzelfall nicht möglich sein, ist der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft nachträglich zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen