03.05.2006 - 4.1 "Campus am Jungfernsee" Änderung des städtebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 03.05.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Ergänzungen
zugestimmt, denen sich der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und
Landwirtschaft angeschlossen hat:
Bei der
Konzeption soll für den Uferweg durchgehend eine Breite von mindestens 6 Metern
des öffentlichen Bereiches sicher gestellt werden. Unterschreitungen auf Grund
der natürlichen Topografie sind zu begründen.
Für
die Anlage von Bootsstegen ist ein Abstimmungsprozess mit der Uferkonzeption
der Stadt Potsdam und dem Uferwegekonzept Gesamtstadt DS 01/0330 vorzunehmen.
Die
städtebauliche Figur des Gewerbeteiles ist so zu überarbeiten, dass eine
Vermittelung von der geraden Nedlitzer Straße zur bewegten Uferlinie erreicht
wird. In der Geschossigkeit ist eine harmonische Einbindung in die Landschaft
zu beachten.
In
der Wohnbebauung ist in der am Wasser liegenden Reihe eine Auflockerung zu
prüfen.
Die
Anlage 2 – Städtebaulicher Entwurf Erläuterungsbericht
wird im
Abschnitt Steganlagen um den nachfolgend markierten Satz ergänzt und lautet
somit:
Für die direkt am Ufer gelegenen Grundstücke sollen private
Steganlagen, die in die Gestaltung der Uferpromenade einbezogen sind,
ermöglicht werden. Dabei ist von deutlich weniger als 7 Bootsstegen
auszugehen.
Darüber hinaus sollen je nach Bedarf zwei weitere Bootsanleger
entstehen. Die genaue Verortung und die Dimensionierung sind Bestandteil eines
separaten Genehmigungsverfahrens.
Abstimmung:
Die von den Ausschüssen empfohlenen Ergänzungen werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Entsprechend
der Bitte der Stadtverordneten Hüneke namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
ist folgende Protokollnotiz in
die Niederschrift aufzunehmen:
Der
Oberbürgermeister wird verpflichtet, jährlich bis zur Fertigstellung in der
Stadtverordnetenversammlung über die Sanierung der Grundstücke einschließlich
des Nachweises der Schadstofffreiheit von Boden und Grundwasser zu informieren.
Von
der Beigeordneten für
Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz wird die jährliche
Information zugesagt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des
überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes:
-
die Anpassung des städtebaulichen Rahmenvertrages mit dem
Investor, der Objektgesellschaft Campus am Jungfernsee GmbH & CO. KG, der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
-
auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes und des
angepassten Vertrages den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Nedlitzer
Kasernen“ zu überarbeiten.
Dabei ist sicherzustellen, dass die mit der
Änderung der städtebaulichen Planung verbundenen Änderungen der Ziele und
Zwecke der Entwicklungsmaßnahme nicht zu einer Reduzierung des der bisherigen
Planung und dem bestehenden städtebaulichen Rahmenvertrag zugrunde gelegten
Endwert i.S. des § 169 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 154 (2) BauGB führen.
Des
Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Bei
der Konzeption soll für den Uferweg durchgehend eine Breite von mindestens 6
Metern des öffentlichen Bereiches sicher gestellt werden. Unterschreitungen auf
Grund der natürlichen Topografie sind zu begründen.
Für
die Anlage von Bootsstegen ist ein Abstimmungsprozess mit der Uferkonzeption
der Stadt Potsdam und dem Uferwegekonzept Gesamtstadt DS 01/0330 vorzunehmen.
Die
städtebauliche Figur des Gewerbeteiles ist so zu überarbeiten, dass eine
Vermittelung von der geraden Nedlitzer Straße zur bewegten Uferlinie erreicht
wird. In der Geschossigkeit ist eine harmonische Einbindung in die Landschaft
zu beachten.
In
der Wohnbebauung ist in der am Wasser liegenden Reihe eine Auflockerung zu
prüfen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
21,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
945,3 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
47,5 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
70,4 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
494,9 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
164,9 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
66,5 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
29,5 kB
|