07.06.2006 - 3.3 Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Po...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft haben der Vorlage zugestimmt. Die von der Fraktion Familien-Partei beantragte Änderung haben die o. g. Ausschüsse abgelehnt.

 

Die Ortsbeiräte Eiche, Fahrland, Neu Fahrland, Grube, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren haben der Vorlage zugestimmt bzw. diese zur Kenntnis genommen.

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

Die Kinderspielplatzsatzung ist wie folgt zu ergänzen:

Der Aufenthalt auf öffentlichen Spielplätzen und die Benutzung der Anlagen ist zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet.

 

Im Weiteren wird vom o. g. Ortsbeirat ein redaktioneller Hinweis gegeben:

In der 1. Zeile im letzten Absatz auf Seite 2 muss es richtig heißen: „Die Aufnahme von Tatbeständen einer Ordnungswidrigkeit in § 8 ist notwendig ...“

 

Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen nimmt Bezug auf die zum Sitzungsbeginn von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung bemängelte nicht fristgemäße  Einreichung eines Austauschblattes zur o. g. Vorlage. Die Verwaltung könne dem Ergänzungsantrag des Ortsbeirates Groß Glienicke folgen; ebenso der von der Fraktion Familien-Partei beantragten Änderung, das Wort „Kinder“ durch „Nutzer“ zu ändern.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Groß Glienicke beantragte Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Familien-Partei beantragte Änderung – in § 3 Abs. 3 Satz 2 und in § 6 der Kinderspielplatzsatzung das Wort „Kinder“ durch „Nutzer“ zu ersetzen – wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Kinderspielplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 1.

 

In die Satzung ist einzuarbeiten:

 

Der Aufenthalt auf öffentlichen Spielplätzen und die Benutzung der Anlagen ist zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen

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