07.06.2006 - 3.14 Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Pot...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.

Der Ausschuss für Bildung und Sport hat die Vorlage abgelehnt (0/6/5).

 

Von der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport werden folgende redaktionelle Änderungen vorgetragen:

 

§ 2 Abmeldung, Teilnahmeausschluss:

Im Absatz (2) a) muss es richtig heißen:

Die Abmeldung vom Unterricht muss zum 1. Schulhalbjahr (31.01.) bis zum 01.01. dieses Jahres erfolgen. Die Abmeldung zum Schuljahresende (31.07.) muss bis zum 01.05. dieses Jahres erfolgen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE. PDS, beantragt:

 

Die Gebühren für Gesangs- und Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen sind für Einzelunterricht a 45 Minuten und für flexiblen Gruppenunterricht unverändert beizubehalten.

 

Die Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport weist anschließend auf die mit dieser Änderung entstehenden Mindereinnahmen  in Höhe von ca. 10.000 Euro  hin.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit 22 Ja-Stimmen angenommen,

bei 18 Nein-Stimmen

und 1 Stimmenthaltung.

 

Abstimmung:

Die Terminänderung im § 2 Abmeldung, Teilnahmeausschluss, auf den 01.05. wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Gebührensatzung der Städtischen Musikschule der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage.

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

Die Gebühren für Gesangs- und Instrumentalunterricht für Kinder und Jugendliche ohne eigenes einkommen sind für Einzelunterricht a 45 Minuten und für flexiblen Gruppenunterricht unverändert beizubehalten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=33924&selfaction=print