07.06.2006 - 3.18 Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.18
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
De Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung
zugestimmt:
In der Anlage, Vorwort Seite 5, linke Spalte, letzter Absatz ist zu streichen:
Diese Einheitlichkeit von Altbebauung wird nur in der Lennéstraße durch Neubauten gestört, die nach 1945, teilweise in industriell vorgefertigter Bauweise, entstanden. Dagegen fügt sich die Nachkriegsbebauung im nördlichen Abschnitt der Hans-Sachs-Straße städtebaulich relativ harmonisch in das Siedlungsgefüge ein.
Den
Mitgliedern des Ausschusses und den Fraktionen wurde ein Austauschblatt ausgereicht,
in dem diese Änderung bereits Berücksichtigung gefunden hat.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Gestaltungssatzung
Brandenburger Vorstadt - Örtliche Bauvorschrift der Landeshauptstadt Potsdam über
besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer
Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der
Brandenburger Vorstadt – gemäß §
81 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), in der
geänderten Fassung (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
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1
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Anlagen
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