07.06.2006 - 3.18 Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt

Beschluss:
geändert beschlossen
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De Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

In der Anlage, Vorwort Seite 5, linke Spalte, letzter Absatz ist zu streichen:

Diese Einheitlichkeit von Altbebauung wird nur in der Lennéstraße durch Neubauten gestört, die nach 1945, teilweise in industriell vorgefertigter Bauweise, entstanden. Dagegen fügt sich die Nachkriegsbebauung im nördlichen Abschnitt der Hans-Sachs-Straße städtebaulich relativ harmonisch in das Siedlungsgefüge ein. 

 

Den Mitgliedern des Ausschusses und den Fraktionen wurde ein Austauschblatt ausgereicht, in dem diese Änderung bereits Berücksichtigung gefunden hat. 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt - Örtliche Bauvorschrift der Landeshauptstadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Brandenburger Vorstadt – gemäß  § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), in der geänderten Fassung (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=33928&selfaction=print