15.06.2006 - 7 Straßenreinigungsgebührensatzung 2007 ohne Grun...

Beschluss:
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Frau Kluge bringt die Drucksache ein und erläutert diese.

 

Herr Rietz führt aus, dass nach seiner Rechtsauffassung beim Winterdienst nur der Anteil auf die Anlieger umgelegt werden darf, der nicht auf das Allgemeinwohl entfällt. Dies sind deutlich weniger als 75 %.

 

Frau Kluge betont, dass Straßenreinigung und Winterdienst nicht zusammen umgelegt und kalkuliert werden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage