23.10.2001 - 2 Vorlage zum Fortbestehen der Gesellschaft für A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jakobs erklärt die Notwendigkeit der Entscheidung zum Fortbestand der Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration (GABI).

 

Frau Wolfsohn verteilt an die Ausschussmitglieder eine Zusammenfassung statistischer Erhebungen und der Aufgaben der GABI (siehe Anlage) und erläutert diese.

Sie hebt hervor, dass wichtig ist, die Sozialhilfeempfänger dahin zu bringen, dass diese frei von Sozialhilfe leben können.

Des weiteren macht sie darauf aufmerksam, dass die Folien, die sie in der Ausschusssitzung am 19.06.2001 aufgelegt und erläutert hat, im Bilanzheft enthalten sind.

 

Frau Eichenmüller erläutert noch einmal die Erwartungen, die das Sozialamt an die Gründung von GABI geknüpft hat und die mit mit den eigenen HzA-Kräften nicht realisiert werden konnten. Sie bestätigt, dass alle Zahlen, die von Frau Wolfsohn vorgelegt wurden, mit dem Sozialamt abgestimmt werden.

Dass trotz der Vermittlungen die Sozialhilfeausgaben gestiegen sind, erklärt sich mit der wachsenden Zahl der Sozialhilfeempfänger, die zum Teil im Auslaufen von Arbeitslosenhilfe begründet ist, aber auch in steigenden Geburtenzahlen.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass die eingesparte Sozialhilfe keine Pauschale ist, sondern in jedem Einzelfall die zuletzt gezahlte Sozialhilfe zur Grundlage genommen wird. Diese wird mit dem Sozialamt abgeglichen, abzüglich der Prämien und ggf, ergänzender Sozialhilfe.

 

Herr Näder spricht einen Presseartikel an, in dem durch Frau Eichenmüller gesagt wurde, dass statistische Abgleichungen nicht möglich sind.

 

Frau Eichenmüller erklärt, dass zwischenzeitlich ein entsprechendes Computerprogramm angeschafft wurde und somit zukünftig qualifizierte statistische Aussagen möglich sein werden.

 

Frau Schulze kann nicht nachvollziehen, dass der Ausschuss sich trotz der positiven Aussagen nochmals mit der Fortführung der Arbeit der GABI beschäftigt.

 

Frau Blume fragt, ob es statistische Zahlen zur Vermittlung von Hilfeempfängern durch das Sozialamt in den 1. und 2. Arbeitsmarkt vor der Existenz von GABI gibt.

 

Frau Eichenmüller kann dazu keine konkreten Aussagen treffen.

 

Herr Jakobs weist auf den Arbeitsmarktbericht hin. In den 1. Arbeitsmarkt wurden jährlich ca. 30 Sozialhilfeempfänger vermittelt.

 

Frau Blume fragt, wieviel Prämie bisher  an GABI gezahlt wurde.

 

Herr Jakobs erklärt, dass bisher 22.000,00 DM Prämie gezahlt wurden.

 

Frau Blume fragt, ob die Einsparungen im Haushalt erkennbar sind.

 

Frau Eichenmüller bestätigt dies.

 

Frau Blume fragt, mit wem GABI bei der Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt zusammenarbeitet.

 

Frau Wolfsohn erklärt, dass GABI mit dem Arbeitsamt, Bildungs- und Projektträgern zusammenarbeitet, aber auch direkt auf Arbeitgeber zugeht.

 

Frau Wurziger bittet darum, im Gesamthaushalt darzustellen, welche Kosten durch GABI entstehen.

 

Herr Jakobs erklärt, dass dies nicht Thema des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ist, sondern des Aufsichtsrates. Die Stadt zahlt einen jährlichen Zuschuss von 300 TDM. Darüber hinaus gehende Ausgaben müssen von GABI selbst erwirtschaftet werden.

Er betont, dass bei Vermittlungen in den 2. Arbeitsmarkt keine Prämien gezahlt werden.

Bei Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt erfolgt ein abgestuftes Prämienverfahren, dass durch das Sozialamt kontrolliert wird.

 

Herr Näder fragt nach der Zusammenarbeit zwischen GABI und dem Sozialamt ist.

 

Frau Eichenmüller merkt an, dass dies ein Prozess ist. Es gab und gibt immer Reibungspunkte, die dann in fachlichen Diskussionen ausgeräumt werden müssen.

 

Frau Wolfsohn stimmt Frau Eichenmüller zu und schätzt die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt insgesamt als gut ein.

 

Frau Otto hat erfahren, dass es tiefgreifende Zweifel an der Arbeit der GABI gibt. Wo liegt das grundsätzliche Problem?

 

Herr Näder fragt, ob es noch Beratungsbedarf gibt.

 

Frau Blume erklärt, dass die SPD-Fraktion sich einstimmig darauf geeinigt hat, aufgrund der noch zu klärenden Fragen ein Gespräch mit Frau Wolfsohn zu führen und in der heutigen Sitzung kein Votum abzugeben, sondern erst in der StVV am 07.11.2001.

 

Herr Dr. Schlomm macht die Notwendigkeit der Arbeit der GABI deutlich. Das Projekt sollte unbedingt weitergeführt werden. Ihn irritiert auch der Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion.

 

Frau Blume macht deutlich, dass die SPD-Fraktion nicht gegen die Fortführung der Arbeit der GABI ist. Es müssen lediglich noch offene Fragen geklärt werden.

 

Herr Jetschmanegg stimmt dem zu. Projekte, die finanziert werden, sollten genau geprüft werden.

 

Herr Näder weist auf den Beschluss von 1999 hin, der nicht anders lautet, als der Ergänzungsantrag seiner Fraktion der wie folgt lautet:

Nach Ablauf von zwei Jahren ist der Stadtverordnetenversammlung eine Bewertung nach Kriterien vorzulegen, die durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales festzulegen sind. Nur unter der Voraussetzung, dass sich die mit der Gründung der Gesellschaft verbundenen Ziele realisiert haben, soll die Arbeit fortgesetzt werden.

 

Herr Dr. Schlomm hält den Ergänzungsantrag für überflüssig. Heute sollte eine Entscheidung für oder gegen die Fortführung der Arbeit der GABI erfolgen.

 

Frau Schulze macht darauf aufmerksam, dass ein halbjährlicher Bericht erfolgte und eine Prüfung möglich war.

 

Herr Jakobs merkt an, dass laut Ergänzungsantrag lediglich in zwei Jahren Bericht vor der Stadtverordnetenversammlung erstattet werden soll. Der zweite Satz des Ergänzungsantrages ist aus seiner Sicht auch unschädlich. Wenn der Gesellschaftszweck nicht erfüllt wird, muss sich die Gesellschaft auflösen.

 

Frau Neumann (DGB) bittet um Rederecht.

 

Abstimmung:              5 Ja-Stimmen.

                                    Dem Rederecht wird zugestimmt.

 

Frau Neumann betont, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die GABI als gesellschaftliche Kraft unterstützen möchte. Es wird positiv gesehen, dass außerhalb der Verwaltung in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt wird.

 

Herr Näder bittet um Abstimmung zum folgenden Ergänzungsantrag:

 

Ergänzungsantrag:

Nach Ablauf von zwei Jahren ist der Stadtverordnetenversammlung eine Bewertung nach Kriterien vorzulegen, die durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales festzulegen sind.

 

Abstimmung:

Zustimmung:            4

Ablehnung:            0

Enthaltung:            1

Dem Ergänzungsantrag wird zugestimmt.

 

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Beschlusstext:

Die Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH (GABI) setzt ihre Arbeit zur beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern und anderer am Arbeitsmarkt Benachteiligter in den regulären Arbeitsmarkt unbefristet fort.

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ist halbjährlich über die Ergebnisse im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu berichten.

Nach Ablauf von zwei Jahren ist der Stadtverordnetenversammlung eine Bewertung nach Kriterien vorzulegen, die durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales festzulegen sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:            4

Ablehnung:            0

Enthaltung:            1

 

 

 

 

 

 

 

Volkmar Näder                                     Martina Spyra

Ausschussvorsitzender                              Ausschussbetreuerin