28.05.2008 - 7.1 Zwischenbericht "Auswirkungen des Urteils des O...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Zu der vorliegenden Mitteilungsvorlage fragt Herr Dr. Scharfenberg nach, welche konkreten Auswirkungen das Urteil des OLG Düsseldorf bisher gehabt habe, d. h. wie viele Fälle es bisher gebe, die davon betroffen seien und wie jetzt die Entscheidung zum Brockeschen Haus aussehen würde, da es zu dem Urteil mittlerweile unterschiedliche Meinungen gebe, wie z. B. die vom Städte- und Gemeindebund.

Herr Exner betont in seiner Antwort, dass es immer eine Einzelfallprüfung geben werde und soweit keine Risiken bestehen, eine pragmatische Behandlung des Falls erfolge. Die Zahl der „Fälle“ habe er nicht gezählt, aber viel mehr als die bisher bekannten werden es wohl nicht sein. Bezüglich der Behandlung des Brockeschen Hauses hätte sich auch aus der jetzigen Sicht nichts geändert, denn das Urteil des OLG Düsseldorf gelte nach wie vor und werde „risikorelevant“ Berücksichtigung finden. Auf die Nachfrage von Herrn Schröder, ob es etwas Vergleichbares wie das Brockesche Haus gegeben habe, antwortet er, dass das vorkomme, aber bezüglich der „Betrachtung nicht in der Schärfe und der Konsequenz“. Auf die Nachfrage von Herrn Schliepe, ob auch das Espengrund-Gymnasium davon betroffen sei, verweist Herr Exner auf die mit dem Gebäude zu übernehmende Bauverpflichtung und die damit verbundenen Höhe der Summe, die im Ergebnis dazu führe, dass das Urteil hier zu berücksichtigen sei.

Eine Möglichkeit, das Urteil zu unterlaufen, wie von Herrn Dr. Scharfenberg angefragt, gebe es nicht bzw. sei wegen der rechtlichen Konsequenzen nicht zu empfehlen.

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Anlagen zur Vorlage

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