17.07.2008 - 3 Schulessen für sozial bedürftige Schüler

Beschluss:
abgelehnt
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Mit Schreiben vom 09.07.2008 hat der Oberbürgermeister den in der Fortsetzung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2008 gefassten Beschluss beanstandet.

 

Diese Drucksache wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 17.07.2008) ausgereicht, die vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht wird.

 

Anschließend werden die Beanstandungsgründe vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner erläutert.

 

Nach 5 Diskussionsrednern stellt der Stadtverordnete Schröder, Fraktion CDU, den Geschäftsordnungsantrag, die Debatte zu beenden.

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben, wird dieser Geschäftsordnungsantrag mit 23 Ja-Stimmen angenommen, bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 das Schulessen für sozial bedürftige Schülerinnen und Schüler unter folgenden Voraussetzungen ausgereicht wird:

 

  1. Die Schulleiter haben die freie Entscheidung darüber, welche Schüler als Härtefälle angesehen werden, die kostenloses Schulessen erhalten. Die Schulverwaltung folgt der Empfehlung der Schulleiter, es sei denn, zwingende Gründe sprechen dagegen.

 

  1. Der Härtefallfonds ist so auszustatten, dass den Schulleitern eine freie Entscheidung über die Einstufung von Härtefällen möglich ist. Das schließt ein flexibles Nachsteuern ein.

 

Das ermäßigte Schulessen wird als erster Schritt zur Einführung des kostenlosen Schulessens für alle sozial bedürftigen Schüler betrachtet.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 19 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 17 Ja-Stimmen

und einigen Stimmenthaltungen.