17.07.2008 - 3 Schulessen für sozial bedürftige Schüler
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Do., 17.07.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Mit
Schreiben vom 09.07.2008 hat der Oberbürgermeister den in der Fortsetzung der
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.2008 gefassten Beschluss
beanstandet.
Diese
Drucksache wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom
17.07.2008) ausgereicht, die vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der
Fraktion DIE LINKE eingebracht wird.
Anschließend werden die Beanstandungsgründe vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner erläutert.
Nach
5 Diskussionsrednern stellt der Stadtverordnete Schröder, Fraktion CDU, den Geschäftsordnungsantrag,
die Debatte zu beenden.
Nachdem
sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben, wird dieser
Geschäftsordnungsantrag mit 23 Ja-Stimmen angenommen, bei
zahlreichen Stimmenthaltungen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 das Schulessen für sozial bedürftige Schülerinnen und Schüler unter folgenden Voraussetzungen ausgereicht wird:
- Die Schulleiter haben die freie Entscheidung darüber,
welche Schüler als Härtefälle angesehen werden, die kostenloses Schulessen
erhalten. Die Schulverwaltung folgt der Empfehlung der Schulleiter, es sei
denn, zwingende Gründe sprechen dagegen.
- Der Härtefallfonds ist so auszustatten, dass den
Schulleitern eine freie Entscheidung über die Einstufung von Härtefällen
möglich ist. Das schließt ein flexibles Nachsteuern ein.
Das ermäßigte Schulessen wird als erster Schritt zur Einführung des kostenlosen Schulessens für alle sozial bedürftigen Schüler betrachtet.