10.09.2008 - 7.34 Kündigungsauschluss bei Wohnungsverkäufen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.34
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Mi., 10.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Namens der Fraktion Die Andere wird diese Vorlage vom Stadtverordneten Schliepe eingebracht.
Mit
der anschließend vom Stadtverordneten Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
per Geschäftsordnungsantrag beantragten Überweisung in den Hauptausschuss
erklärt sich die Antragstellerin einverstanden; die DS 08/SVV/0828 wird von ihr
zusätzlich auch in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales
überwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass bei
Immobilienverkäufen aus dem Vermögen der Landeshauptstadt Potsdam oder ihrer
Beteiligungsgesellschaften (z. B. PRO POTSDAM und Tochtergesellschaften) auf
geeignete Weise mit den Erwerbern ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung
bestehender Wohnungsmietverträge für mindestens 10 Jahre ab Eigentumsübergang
vereinbart wird.