28.01.2009 - 4.8 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 118...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 118 „Fritz–Zubeil–Straße/Ulmenstraße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).         

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei mehreren Stimmenthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen